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Bankkaufmann Weiterbildung

Eine Ausbildung zum Bankkaufmann oder zu Bankkauffrau ist erst der Anfang der Karriereleiter – viele Weiterbildungen ermöglichen den nächsten Karriereschritt. Aber auch diejenigen, die sich weiterbilden, aber keinen Karrieresprung machen möchten, finden viele Seminarangebote. Lesen Sie hier, welche Weiterbildungen es für Bankkaufleute gibt und welche Bildungsinstitute sie anbieten.

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Bankkaufmann Weiterbildung

Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es?

Bankkaufleute haben viele Möglichkeiten sich weiterzubilden. Aufgrund der Vielfalt sollten Sie sich vorher Gedanken darüber machen, was Sie mit einer Weiterbildung bezwecken. Möchten Sie sich spezialisieren? Möchten Sie einen Karriereschritt nach oben machen oder reicht es Ihnen, wenn Sie sich in einem Seminar updaten? Das ist Ihr erster Schritt, um geordnet und klar durch die Vielfalt an Weiterbildungsmöglichkeiten zu kommen.

Informieren Sie sich zu den einzelnen Weiterbildungen auch bei den jeweiligen Anbietern. Dort erfahren Sie auch mehr über Kosten, Studienform (Onlinekurs, Fernlehrgang oder Präsenzweiterbildung) und Dauer.

Warum eine Weiterbildung absolvieren?

Eine Weiterbildung nach der abgeschlossenen Ausbildung zum Bankkaufmann/ zur Bankkauffrau oder nach einigen Jahren Berufserfahrung lohnt sich deshalb, weil eine Weiterbildung berufliche Aufstiegschancen ermöglicht, somit mehr Verantwortung und Aufgaben bringt, was wiederum zu einem höheren Gehalt führt.

Abgesehen von den Aufstiegschancen erweitern Sie selbst Ihren Wissenshorizont. Nicht jede Weiterbildung dient zwangsläufig dazu, einen Schritt auf der Karriereleiter nach oben zu gehen. Tages- oder Wochenseminare sind zum Beispiel dazu da, um Sie zu einem bestimmten Thema auf den neusten Stand zu bringen und Ihr Wissen auf einem Gebiet zu vertiefen.

Aufstiegsfortbildungen

Sie haben Ihre Ausbildung zum/r Bankkaufmann/-frau abgeschlossen, ein paar Jahre gearbeitet und wollen nun höher hinaus, mehr Verantwortung oder neue Aufgaben wahrnehmen? Eine Aufstiegsfortbildung macht dies möglich. Gerade für Bankkaufleute gibt es einige beliebte Weiterbildungen, die wir Ihnen hier kurz und knapp vorstellen möchten.
 

Bankfachwirt/in

Bankfachwirte sind vielseitig einsetzbar bzw. ihre Aufgaben sind sehr vielfältig. Sie entwickeln neue Produkte wie Anlage-, Vorsorge- und Kreditprodukte, sie beraten Kunden unter anderem über Finanzierungsmöglichkeiten, erstellen Risikoanalysen, nehmen Controllingaufgaben wahr, prüfen auch die Kreditwürdigkeit von Kunden und übernehmen vor allem Fach- und Führungsaufgaben.

Die Weiterbildung dauert zwei bis zweieinhalb Jahre, je nachdem, für welche Lehrform Sie sich entscheiden.

Prüfung

Die Prüfung ist bundesweit einheitlich geregelt. Zugelassen wird, wer

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als "Bankkaufmann/Bankkauffrau" oder "Sparkassenkaufmann/ Sparkassenkauffrau" und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine weitere Berufspraxis von mindestens drei Jahren oder
  • eine mindestens sechsjährige Berufspraxis

nachweist.

Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einen schriftlichen Teil. Die Inhalte werden unterteilt in „Grundlegende Qualifikationen“ und „Spezielle Qualifikationen“. Zu den grundlegenden Qualifikationen gehören allgemeine Bankbetriebswirtschaft, Betriebswirtschaft, Volksrecht und Recht.  Zu den speziellen Qualifikationen gehören Privatkundengeschäft, Immobiliengeschäft sowie Firmenkundengeschäft; eine von diesen drei speziellen Qualifikationen können die Prüflinge wählen. Wenn Sie die Prüfungen bestanden haben, dürfen Sie sich Geprüfter Bankfachwirt/ Geprüfte Bankfachwirtin nennen.

Mehr zur Prüfungsordnung können Sie auch hier nachlesen.
 

Bankbetriebswirt/in (schließt sich an Bankfachwirt an)

Wenn Sie die Weiterbildung zum/r Bankfachwirt/in bestanden haben, dürfen Sie damit die berufliche Fortbildung zum/r Bankbetriebswirt/in absolvieren. Den Bankbetriebswirt können nur diejenigen machen, die bereits eine abgeschlossene Ausbildung als Bankkaufmann oder Bankkauffrau sowie eine Fortbildung zum/r Bankfachwirt/in abgeschlossen haben. Die Fortbildung zum/r Bankbetriebswirt/in dauert ein weiteres Jahr. Inhaltlich sind Sie auf die Themen Bankmanagement sowie Kundenberatung fokussiert – im Gegensatz zum Bankfachwirt, der allgemeinbildender angelegt ist.

Der Abschluss „Bankbetriebswirt“ ermöglicht Ihnen die Übernahme einer spezialisierten Fachfunktion sowie eine Führungsposition.

Beachten Sie, dass die Fortbildung zum/r Bankbetriebswirt/in nicht gesetzlich oder von öffentlichen Institutionen geregelt ist, sondern ein Bildungsangebot privater Anbieter darstellt. Das bedeutet, dass sowohl die Fortbildungsbezeichnung als auch die Inhalte von Anbieter zu Anbieter variieren können. Trotz fehlender Regelung hat sich diese Fortbildung bei den Banken und Sparkassen etabliert und gilt in den Reihen als anerkannter Lehrgang.
 

Fachwirt/in Investment

Fachwirte für Investment arbeiten im Kreditgewerbe und koordinieren und kontrollieren Geschäftsvorgänge in der Verwaltung von Investmentfonds. Sie beraten außerdem Kunden, übernehmen Aufgaben in den Bereichen Fondsbuchhaltung und Fondscontrolling, Fondmanagement, Depotgeschäft, Analyse und Bewertung von Unternehmen und Wertpapieren, Marketing und Vertrieb. Neben dem prüfen sie auch, ob rechtliche Bestimmungen auf Fondsebene eingehalten werden.

Prüfung

Auch wenn das Thema Investment viel Fachwissen erfordert, ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend. Dennoch hilft Ihnen ein Lehrgang, sich das Wissen systematisch anzueignen und sich auf die Prüfung vorzubereiten. Die Prüfung ist übrigens gemäß den Rechtsvorschriften der jeweiligen Industrie- und Handelskammer geregelt.

Um zur Prüfung zugelassen zu werden, sollten Sie in der Regel:

  • eine Ausbildung zum Bankkaufmann/-frau oder Investmentfondkaufmann/-frau abgeschlossen haben sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung oder
  • einen anderen kaufmännischen Beruf erlernt haben und mindestens zwei oder drei Jahre Berufspraxis

mitbringen.

Die Prüfungsvoraussetzungen können von je nach IHK und Handelskammer voneinander abweichen.
 

Fachwirt/in für Finanzberatung

Fachwirte für Finanzberatung nehmen eine umfassende Finanzberatung für Privatpersonen, Selbstständige und Firmenkunden vor. Dabei berücksichtigen sie die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Kunden, besprechen Standardprodukte und komplexe Finanzdienstleistungsprodukte. Um für jeden das passende Finanzprodukt zu finden, analysieren Fachwirte für Finanzberatung die wirtschaftliche Situation des Einzelnen und berücksichtigen dessen Wünsche. Zu den weiteren Aufgaben gehören unter anderem die Konzepterstellung für die Finanzierung von Investitionen, Bauvorhaben und Immobilienkauf, Modelle zur betrieblichen Altersversorgung erarbeiten und sich natürlich auch um die eignen Vertriebsaktivitäten kümmern.

Prüfung

Die Teilnahme an einem Lehrgang ist nicht Pflicht, um an der Prüfung teilzunehmen. Die Prüfung ist allerdings bundesweit einheitlich geregelt.

Zulassungsvoraussetzungen sind:

  • abgeschlossene Ausbildung als Bankkaufmann/-frau, Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen, Versicherungskaufmann/-frau, Immobilienkaufmann/-frau, Kaufmann/-frau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft oder Investmentfondskaufmann/-frau und danach mindestens eine Berufspraxis von einem Jahr oder
  • eine abgeschlossene Ausbildung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf sowie mindestens zwei Jahre Berufspraxis oder
  • mindestens fünf Jahre Berufspraxis

Geprüft wird mündlich und schriftlich in den Bereichen Privatkunden (Prüfungsteil A) und Geschäftskunden (Prüfungsteil B). Im Prüfungsteil A geht es um die Organisation und Steuerung der eigenen Vertriebsaktivitäten, um die Privatkundenberatung zu Geld- und Vermögensanlagen, zu Immobilien und Finanzierungen sowie um die Beratung zur Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensrisiken.

Im Prüfungsteil B geht es um Geschäftskunden und um folgende Handlungsbereiche: Unternehmens- und Personalführung, Vertriebsplanung- und Steuerung, Beratung zur Unternehmensfinanzierung, Risikoanalyse und Beratung zu Deckungskonzepten für Unternehmen sowie Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge.

Die gesamte Prüfungsordnung samt detaillierten Prüfungsinhalten können Sie hier nachlesen.
 

Fachwirt/in Finanzierung und Leasing

Fachwirte für Finanzierung und Leasing arbeiten im Kundenbereich, sie akquirieren, beraten und betreuen Kunden, übernehmen die Bonitätsprüfung, analysieren die wirtschaftliche Gesamtsituation der Kunden, entwickeln verschiedenen Finanzierungs- und Leasingmodelle, die an die Bedürfnisse und die Lage der Kunden angepasst sind. Auch die Erstellung von Leasingverträgen gehört zu den Aufgaben der Fachwirte für Finanzierung und Leasing.

Prüfung

Die Prüfung zum/r Fachwirt/in Finanzierung und Leasing ist bundeseinheitlich geregelt, es gibt aber Weiterbildungen, die die Anbieter nach internen Regelungen durchführen und dann gegebenenfalls eigene Prüfungsrichtlinien haben. Die Teilnahme an einem Lehrgang ist nicht Pflicht, um an der Prüfung teilzunehmen.

Zur Prüfung ist zugelassen, wer ...

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und dabei erworbene Erfahrungen im Leasinggeschäft sowie danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens sechsjährige Berufspraxis

nachweist. Es gibt einen mündlichen und einen schriftlichen Prüfungsteil, in denen in den Bereichen wirtschaftszweigübergreifend und wirtschaftszweigspezifisch geprüft wird.

Die gesamte Prüfungsordnung samt Prüfungsinhalten zum Leasingfachwirt können Sie hier nachlesen.
 

Fachberater/in für Finanzdienstleistungen

Zu den Aufgaben eines/r Fachberaters/in für Finanzdienstleistungen gehören unter anderem die Analyse wirtschaftlicher Situationen privater Haushalte und die Beratung von Privatkunden in finanziellen Angelegenheiten. Sie informieren über Geld- und Vermögensanlagen, Personenvorsorge, Sach- und Vermögensicherung sowie Immobilienanlagen und Finanzierungen. Je nach Wünschen und Machbarkeiten der Kunden werden geeignete Finanzprodukte empfohlen und generiert.

Prüfung

Die Prüfung zum/r Fachberater/in für Finanzdienstleistungen ist bundeseinheitlich geregelt, die Prüfungsordnung kann hier eingesehen werden.

Zur Prüfung zugelassen ist, wer:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf als Bankkaufmann/-frau, Versicherungskaufmann/-frau, Kaufmann/-frau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, Investmentfondskaufmann/-frau, Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen, Immobilienkaufmann/-frau und danach mindestens eine Berufspraxis von sechs Monaten oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis

nachweist. Die Prüfung wird in einem mündlichen und in einem schriftlichen Teil durchgeführt. Die Prüfungsinhalte umfassen die Handlungsfelder Organisation und Steuerung der eigenen Vertriebsaktivitäten, Privatkundenberatung zu Geld- und Vermögensanlagen, zu Immobilien und Finanzierungen sowie Privatkundenberatung zur Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensrisiken.

Seminare

Wenn Sie sich fortbilden möchten, aber damit keine großen Karrieresprünge anstreben, dann können Sie ein Seminar besuchen oder eine sogenannte Anpassungsfortbildung. Solche Seminare dauern meistens einen Tag bis eine Woche und erweitern Ihr Wissen in einem bestimmten Gebiet oder bringen Sie auf den neuesten Stand. Für Ihre Arbeit als Bankkaufmann/-frau sind solche Seminare wichtig, sind aber nicht dazu gemacht, die Karriereleiter nach oben zu klettern. Mögliche Seminare sind zum Beispiel:

  • Büromanagement
  • Kommunikation
  • Finanzdienstleistung
  • Vermögensberatung
  • Wertpapiergeschäfte
  • Versicherungsrecht
  • Leasing

Studium für Bankkaufleute

Sie wollen mehr als eine Weiterbildung machen und streben einen akademischen Abschluss an? Kein Problem! Es gibt viele Hochschulen, die ein berufsbegleitendes Studium anbieten. Dieses können Sie in der Regel auch ohne Abitur beginnen, wenn Sie dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen – etwa eine abgeschlossene Ausbildung und mehrere Jahre Berufserfahrung mitbringen.

Ein Abend-, Wochenend- oder Fernstudium ermöglicht es Ihnen, Beruf und Studium unter einen Hut zu bekommen. Einfach ist das nicht, da Sie nach Feierabend für das Studium lernen müssen und eigentlich auch noch ein Privatleben haben möchten. Gute Organisation, Disziplin und ein Gespräch mit Arbeitgeber und Familie, Partner und Freunden werden Ihnen die Studienzeit erleichtern.

Für Bankkaufleute eignen sich zum Beispiel folgende Studiengänge:

  • BWL
  • VWL
  • Finanzmanagement
  • Controlling
  • Steuerlehre
  • Tax Law

Private und staatliche Einrichtungen bieten berufsbegleitende Studiengänge an. Wer davon welche Studienform anbietet – als zum Beispiel Fernstudium oder Abendstudium – erfahren Sie auf den Webseiten der jeweiligen Hochschulen.