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Weiterbildung Immobilien
Warum eine Weiterbildung Immobilien?
Immobilien sind die Währung der Stunde: Heiß umkämpft, vor allem in den großen Städten Deutschlands, unabdingbar und etwas, womit Sie jemanden (und vielleicht sich selbst) glücklich machen können, etwa wenn Sie die richtige Wohnung an verzweifelt Suchende vermitteln können.
Wir wissen zwar nicht, mit welcher Motivation genau Sie auf unserer Seite gelandet sind, aber wir haben versucht, uns einzudenken und uns sind zwei Hauptgründe eingefallen.
Grund eins: Sie sind schon in der Branche und aufgrund der relativ neuen gesetzlichen Regelungen dazu verpflichtet, sich regelmäßig weiterzubilden
Welche Bedingungen in diesem Fall gelten und in welchen Gebieten Sie sich fortbilden können, sehen wir uns als Erstes an.
Eine Variante hiervon ist, dass Sie sich nicht „nur“ Ihre Pflicht erfüllen, sondern sich in Ihrer Branche weiterbilden möchten, zum Beispiel um beruflich aufzusteigen. Der Geprüfte Immobilienfachwirt ist dafür ein gutes Beispiel – und er „bewahrt“ Sie für drei Jahre vor einer erneuten Fortbildungsverpflichtung (finden Sie dazu weiter unten mehr).
Grund zwei: Sie möchten in der Immobilienbranche Fuß fassen und suchen deshalb nach einer Weiterbildung
Sie arbeiten entweder in einem mit Immobilien verwandten Bereich und möchten sich (weiter) in Richtung Immobilienwirtschaft entwickeln oder arbeiten bereits in der Immobilienbranche, allerdings nicht mit einem qualifizierten Abschluss und nicht direkt im Aufgabenbereich, den Sie anstreben. Ebenfalls möglich ist, dass Sie eine Ausbildung haben, die Ihnen im Immobilienmarkt zugutekommen könnte, vielleicht im Vertrieb oder BWL-Bereich. Eventuell kennen Sie zudem die eine oder andere US-Serie, in der jemand beschließt, seine „Real Estate License“ zu erwerben, also als Makler/in zu arbeiten. Nicht verwunderlich, wird dieser Beruf doch eben da meist als ein angenehmer und lukrativer Job dargestellt.
Nun stellt sich die Frage: Geht das, durch eine Weiterbildung ins Immobilienmanagement einzusteigen? Zur Beantwortung dieser Fragen können Sie direkt zu unserem Punkt „Ihr Weg in die Immobilienbranche“ springen.
Zunächst einmal soll es um den Fall gehen, dass Sie bereits in der Branche arbeiten und sich über Ihre Weiterbildungsmöglichkeiten informieren möchten.
Was bedeutet die Fortbildungspflicht für Makler und Verwalterinnen?
Wenn Sie bereits in der Immobilienbranche tätig sind, trifft Sie möglicherweise die relativ neue gesetzliche Regelung (seit 01. August 2018) der Fortbildungspflicht für Immobilienmakler/innen und Wohnimmobilienverwalter/innen. Diese Regelung innerhalb der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) besagt, dass sich diese Gruppen sowie bei ihnen beschäftigte Personen, die an der Immobilienvermittlung oder -verwaltung mitwirken, für mindestens 20 Stunden innerhalb von drei Jahren fortbilden müssen. Der erste Stichtag ist der 31.12.2020. Sollten Sie also zwar in der Branche beschäftigt sein, aber Ihr Aufgabengebiet vom Immobiliengeschäft selbst getrennt sein, etwa in Personalabteilung oder Buchhaltung, unterliegen Sie dieser Pflicht nicht.
Die Weiterbildungspflicht gilt jedoch sogar doppelt, also insgesamt im Umfang von 40 Stunden, wenn Sie sowohl eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO als Immobilienmakler/in als auch nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO als Wohnimmobilienverwalter/in haben. Innerhalb der Pflichtvorgaben ist Ihnen überlassen, ob Sie die Stundenzahl von 20 bzw. 40 über drei Jahre verteilen oder Sie am Stück absolvieren möchten.
Sie müssen weiterhin alle Weiterbildungen nachhalten und mindestens fünf Jahre ab Ende des Kalenderjahres, in der diese absolviert wurden, nachweisen können. Dies gilt für Nachfragen der Behörde und in Form der Informationspflicht gegenüber Kund/innen bzw. Auftraggeber/innen.
Wichtig zu wissen: Während es Auflagen zur Form, Art und Qualität der Fortbildungen gibt,
werden Ihnen keine konkreten Weiterbildungen vorgeschrieben! Ein Blick in unsere
Datenbank
lohnt sich also, um Ihre Wunschfortbildung zu finden.
Hier finden Sie die Gesetzespassage zur Fortbildungspflicht.
Beachten Sie auch (4): „Für zur Weiterbildung verpflichtete Gewerbetreibende und ihre zur Weiterbildung verpflichteten Beschäftigten, die im Besitz eines Ausbildungsabschlusses als Immobilienkaufmann oder Immobilienkauffrau oder eines Weiterbildungsabschlusses als Geprüfter Immobilienfachwirt oder Geprüfte Immobilienfachwirtin sind, beginnt die Pflicht zur Weiterbildung drei Jahre nach Erwerb des Ausbildungs- oder Weiterbildungsabschlusses.“
Sollten Sie also in der jüngeren Vergangenheit einen oder beide dieser Abschlüsse erworben haben, bleibt Ihnen noch ein bisschen Zeit bis zu Ihrer nächsten Fortbildung, nämlich drei Jahre nach Erwerb dieses Abschlusses. Was selbstverständlich nicht heißt, dass Sie sich nicht freiwillig weiterbilden können!
Fortbildungspflicht: Wie und mit welchen Inhalten kann ich mich weiterbilden?
Zunächst einmal können Sie eine Pflicht-Weiterbildung auf verschiedene Art und Weise absolvieren.
Zulässige Fortbildungsformen
- das klassische Präsenzseminar
- ein Fernlehrgang bzw. Selbststudium, vorausgesetzt, Ihre Lernerfolge können vom Anbieter nachgewiesen werden
- innerbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen
Ob Sie also ein Seminar zu einer festen Zeit an einem festen Ort buchen möchten, sich lieber durch (virtuelle) Unterlagen in freier Zeiteinteilung weiterbilden oder eine Inhouse-Schulung organisieren bzw. daran teilnehmen – das alles kann anerkannt werden. Im Gesetz werden zudem Maßnahmen in „einer anderen geeigneten Form“ als Möglichkeit erwähnt – da diese Formulierung Interpretationsspielraum lässt, erkundigen Sie sich am besten immer vorab beim Anbieter, ob und welche der Angebote die Fortbildungskriterien erfüllen.
Allerdings hat die Makler- und Bauträgerverordnung verständlicherweise nicht nur festgelegt, dass Weiterbildungen besucht werden müssen, sondern auch, welche Anforderungen an Inhalt und Aufbau zu erfüllen sind. Dafür gibt es die Anlagen 1 und 2 zum § 15b Absatz 1 MaBV.
Anlage 1 regelt die inhaltlichen Bereiche, die angerechnet werden, und zwar einmal für Immobilienmakler/innen und einmal für Wohnimmobilienverwalter/innen. Sie können sich jeweils innerhalb ihrer Pflichtstunden entweder auf einen Schwerpunkt konzentrieren oder mehrere Gebiete kombinieren.
Inhaltliche Anforderungen an die Weiterbildung für Makler/innen
- Serviceerwartungen des Kunden
- Besuchsvorbereitung/Kundengespräch/
Kundensituation - Kundenbetreuung
- Teilmärkte des Immobilienmarktes
- Preisbildung am Immobilienmarkt
- Objektangebot und Objektanalyse
- Die Wertermittlung
- Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen
- Relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich
- Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Allgemeines Vertragsrecht
- Maklervertragsrecht
- Mietrecht
- Grundstückskaufvertragsrecht
- Bauträgervertragsrecht
- Grundbuchrecht
- Wohnungseigentumsgesetz
- Wohnungsvermittlungsgesetz
- Zweckentfremdungsrecht
- Geldwäschegesetz
- Makler- und Bauträgerverordnung
- Informationspflichten des Maklers
- Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
- Telemediengesetz
- Preisangabenverordnung
- Energieeinsparverordnung
- Allgemeine Wettbewerbsgrundsätze
- Unzulässige Werbung
- Grundlagen des Verbraucherschutzes
- Schlichtungsstellen
- Datenschutz
- Einkommensteuern
- Körperschaftsteuern
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Bewertungsgesetzabhängige Steuern
- Spezielle Verkehrssteuern (Grunderwerb- und Grundsteuern)
- Allgemeine Investitionsgrundlage und Finanzierungsrechnung
- Kostenerfassung
- Eigenkapital und Kapitaldienstfähigkeit
- Kosten einer Finanzierung
- Kreditsicherung und Beleihungsprüfung
- Förderprogramme, Wohnriester
- Absicherung des Kreditrisikos im Todesfall
- Steuerliche Aspekte der Finanzierung
Inhaltliche Anforderungen an die Weiterbildung Wohnimmobilienverwalter/innen
- Lebenszyklus der Immobilie
- Abgrenzung Facility Management – Gebäudemanagement
- Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen
- Relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich
- Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Allgemeines Vertragsrecht
- Mietrecht
- Werkvertragsrecht
- Grundstücksrecht
- Grundbuchrecht
- Wohnungseigentumsgesetz
- Rechtsdienstleistungsgesetz
- Zweckentfremdungsrecht
- Makler- und Bauträgerverordnung
- Betriebskostenverordnung
- Heizkostenverordnung
- Trinkwasserverordnung
- Wohnflächenverordnung
- Grundzüge des Mietprozess- und Zwangsvollstreckungsrechts
- Informationspflichten des Verwalters
- Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
- Telemediengesetz
- Preisangabenverordnung
- Energieeinsparverordnung
- Allgemeine kaufmännische Grundlagen
- Grundzüge ordnungsgemäßer Buchführung
- Externes und internes Rechnungswesen
- Spezielle kaufmännische Grundlagen des WEG-Verwalters
- Sonderumlagen/Instandhaltungsrücklage
- Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans
- Hausgeld, Mahnwesen
- Spezielle kaufmännische Grundlagen des Mietverwalters
- Rechnungswesen
- Verwaltung von Konten
- Bewirtschaftung
- Begründung von Wohnungs- und Teileigentum
- Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
- Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
- Pflichten des WEG-Verwalters
- Durchführung von Eigentümerversammlungen
- Beschlussfassung
- Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
- Sonstige Aufgaben des WEG-Verwalters
- Verwalterbestellung, Verwaltervertrag
- Verwaltungsbeirat
- Konflikt-, Beschwerde- und Sozialmanagement
- Objektmanagement
- Bewirtschaftung von Mietobjekten
- Objektmanagement
- Konflikt-, Beschwerde- und Sozialmanagement
- Sonstige Aufgaben des Mietverwalters
- Vermietung
- Mieterauswahl
- Ausgestaltung des Mietvertrages
- Mieterhöhungen und Mietsicherheiten
- Allgemeine Verwaltung der Mietwohnung
- Bearbeitung von Mängelanzeigen
- Erstellung von Betriebskostenabrechnungen
- Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen
- Baustoffe und Baustofftechnologie
- Haustechnik
- Erkennen von Mängeln
- Verkehrssicherungspflichten
- Instandhaltungs- und Instandsetzungsplanung; modernisierende Instandhaltung
- Energetische Gebäudesanierung und Modernisierung
- Altersgerechte und barrierefreie Umbauten
- Fördermitteleinsatz; Beantragung von Fördermitteln
- Dokumentation
- Allgemeine Wettbewerbsgrundsätze
- Unzulässige Werbung
- Baustoffe und Baustofftechnologie
- Haustechnik
- Erkennen von Mängeln
- Verkehrssicherungspflichten
- Instandhaltungs- und Instandsetzungsplanung; modernisierende Instandhaltung
- Energetische Gebäudesanierung und Modernisierung
- Altersgerechte und barrierefreie Umbauten
- Fördermitteleinsatz; Beantragung von Fördermitteln
- Dokumentation
Sie sehen also, es besteht keine Knappheit an Themengebieten! Ob Vertiefungs- oder Fresh-Up-Kurs, Spezialwissen oder Basiskurse, Angebote gibt es zahlreiche. IHK-Weiterbildungen zum Immobilienmakler und zum Immobilienverwalter erfüllen beispielsweise die Kriterien der Fortbildungspflicht. Insbesondere zu den Gebieten Immobilienmanagement und Immobilienwirtschaft finden Sie weitere Informationen direkt auf unserem Portal.
Einige spezielle Bereiche der Immobilienbranche werden Ihnen bei Ihrer Recherche nach Weiterbildungen vermutlich vermehrt begegnen. Dazu gehört unter anderem der Geprüfte Immobilienfachwirt.
Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in
Der Immobilienfachwirt schließt mit einem IHK-Zertifikat ab, ist also bundeseinheitlich geregelt und befördert sie auf die Niveaustufe 6 des Europäischen und Deutschen Qualifikationsrahmen – diese umfasst ebenso den Meistertitel und den Bachelor.
Durch den Immobilienfachwirt erwerben Sie umfassende Kenntnisse der Immobilienbranche, in deren Rahmenbedingungen, der Immobilienbewirtschaftung, Unternehmenssteuerung und Controlling, Personal- und Arbeitsorganisation, Bauprojektmanagement, Marktorientierung, Vertrieb und Maklertätigkeit – in diesen Bereichen werden Sie auch geprüft. Die genauen Regelungen und Voraussetzungen zur Teilnahme an der Prüfung finden Sie in der „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin“.
Da der Begriff „Makler“ in Deutschland nicht geschützt ist, ist diese anerkannte Aufstiegsfortbildung eine gute Option, sich in der Branche (noch mehr) zu etablieren. Zudem bereitet Sie die Ausbildung auf Managementtätigkeiten in Anstellung und Selbstständigkeit vor.
Anbieter der Kurse sind sowohl IHKs selbst als auch diverse private Anbieter. Sie finden diese wiederum in unserer Datenbank.
Qualitätsanforderungen der Weiterbildung
Sollten Sie sich für eine Weiterbildung im Zuge Ihrer Pflichtfortbildung entschieden haben, ist es wichtig, dass Sie die Qualität Ihrer Wahl prüfen – das sollten Sie aber natürlich sowieso immer! Hierfür macht schon erwähnte Anlage 2 der MaBV bestimmte Vorgaben.
„Einer Weiterbildungsmaßnahme muss eine Planung zugrunde liegen, sie muss systematisch organisiert und die Qualität derjenigen, die die Weiterbildung durchführen, muss sichergestellt sein.“
Die einzelnen Punkte bezüglich der Planung, der systematischen Organisation und der Sicherstellung der Qualität der Durchführenden der Weiterbildung finden Sie in der Verordnung über die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter (Makler- und Bauträgerverordnung - MaBV) Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1).
Wie Sie sehen, stehen Ihnen innerhalb der Pflicht, sich fortzubilden, große (inhaltliche) Spielräume zur Verfügung – manchmal machen ja sogar Hausaufgaben Spaß.
Ihr Weg in die Immobilienwirtschaft
Falls Sie den vorherigen Abschnitt überflogen haben sollten, haben Sie sicher bemerkt, dass die Themenvielfalt in der Immobilienlandschaft sehr breit ist – und dass eine Fortbildungspflicht auf Sie wartet, wenn Sie in das Feld wechseln sollten. Aber zunächst gilt es, erst einmal in die Branche finden: Wir nennen Ihnen im Folgenden einige Wege für den (Quer-) Einstieg.
Ganz klassisch: Die Ausbildung Immobilienkaufmann/-frau
Zugegeben, das hört sich zunächst einmal nicht nach einer Weiterbildung, sondern nach einer „normalen“ Berufsausbildung über mehrere Jahre inklusive Berufsschule an, in der Ihnen alle Tätigkeiten der Branche nähergebracht werden – und genau so kann es ablaufen. Es ist kein Makel, für einen Karrierewechsel noch einmal von vorne zu beginnen, im Gegenteil, das ist ein mutiger Schritt. Außerdem handelt es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf mit Prüfung durch die IHK.
Sollten Sie allerdings nicht begeistert von der Idee sein, (wieder) als Azubi zu arbeiten UND bereits in der Branche tätig sein, gibt es ein Schlupfloch: die Externenprüfung der IHK. Diese beruht auf § 45 des Berufsausbildungsgesetzes zur „Zulassung in besonderen Fällen“:
(2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungsdauer vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen.“
Quelle: https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Das_neue_Berufsbildungsgesetz_BBiG.pdf
Wie Sie sehen, werden auch „Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf“ berücksichtigt – bevor Sie also wieder von vorne anfangen, lohnt es sich unter Umständen bei Ihrer IHK nachzufragen, ob und in welchem Umfang Ihre Kenntnisse angerechnet werden können. Und wenn das nicht funktioniert, kommt eventuell noch eine Umschulung zum Immobilienkaufmann oder -frau in Frage.
Weiterbildung zum/zur Immobilienmakler/in & Co.
Wir haben schon festgestellt, dass der „Immobilienmakler“ kein geschützter Begriff ist – ganz theoretisch kann sich also jede/r so nennen. Die Frage ist aber, ob Sie das wirklich möchten oder es eine gute Idee ist: Ohne (nachweisbare) Kenntnisse sind die Aussichten auf Erfolg im Beruf nicht fantastisch bzw. möchten Sie Ihre zukünftigen Kund/innen und Arbeitgeber/innen ja sicherlich umfassend und kompetent beraten können.
Es gibt diverse (Fern-)Lehrgänge privater Anbieter, nicht nur zum Immobilienmakler, sondern auch zum Immobilienverwalter und zum Immobilienmanager. Unterscheiden Sie hier nach der Prüfung am Ende des Kurses: Es gibt Kurse, die mit einer institutsinternen Prüfung abschließen und es gibt Kurse, die auf die IHK-Prüfung vorbereiten. Das soll nicht heißen, dass institutsspezifische Kurse schlechter sind als die der IHK; sollte Ihnen aber etwas daran liegen, ein Zertifikat mit dem recht bekannten Schriftzug der IHK zu erhalten, recherchieren Sie vorab sorgfältig.
Es gibt inzwischen mehrere Kurse über meist wenige Wochen, die von der IHK zertifiziert sind bzw. die die IHKs selbst anbieten. Dazu gehören etwa:
Immobilienmakler/in IHK
Inhalte
- das Leistungsspektrum des Immobilienmaklers
- Erlaubnisregelung nach § 34c GewO
- Kauf und Verkauf von Immobilien
- Grundlagen des Immobilienrechts
- Grundlagen des Immobiliensteuerrechts
- Finanzierung von Immobilien
- Bewertung von Immobilien
- Mietrecht
- Maklervertrag und Provisionsanspruch
- Marketing und Werbung in der Immobilienbranche
- Büroorganisation
- das Exposé
- Steuerwesen und Steuerrecht, Erbbaurecht und Zwangsversteigerung
Immobilienverwalter/in IHK
Inhalte
- Hausverwaltung
- Betriebskostenabrechnung
- Kundenorientierte Kommunikation mit
Eigentümern und Mietern - Technisches Immobilienmanagement: Bauschäden etc.
- Verwaltung von Mietwohnungen und Gewerbeflächen erfolgreich organisieren und abwickeln
- Betriebswirtschaftliche Aspekte der Investition in Mietobjekte
- Rechtliche Besonderheiten bei der Vermietung und Verwaltung von Wohnungseigentum
Quelle: https://www.ihk-akademie.de/kurs/1200/immobilienverwalter-in-ihk/
Immobilienmanagement (IHK)
Inhalte
- Entwicklung und Realisierung von Immobilien
- Öffentliches und privates Baurecht
- Standortanalyse
- Erstellung eines Raumbuchs (Vorplanung)
- Kontrolle der Ausführungsplanung
- Gebäude und Anlagenkennzeichnungssystem
- Betriebskostenmanagement und Benchmarking
- Betriebskostenarten und Umlagefähigkeit
- Möglichkeiten der Kostensenkung, Outsourcing
- Externes/Internes Benchmarking
- Energiemanagement mit Kostensenkungsansätzen
- Gebäudeautomatisation
- Strategisches Immobilienmarketing
- Situationsanalyse
- Marktforschung und Marktprognose
- Strategische und operative Marketingplanung
- Kommunikation
Quelle: https://www.ihk-krefeld.de/de/weiterbildung/weiterbildung.html?vid=Y054-ZK120
Immobilien Management Consultant (IHK)
Inhalte
- Grundlagen der Immobilienwirtschaft
- Marketing
- Wohnungs- und Teileigentum
- Mietvertrag
- Facility Management
- der Immobilienmakler
- Informations- und Kommunikationssysteme
- Erwerb und Veräußerung von Immobilien
- Bauprojektmanagement
- Betriebskosten
Wir haben hier regionale Angebote der jeweiligen IHKs zitiert, was aber nicht heißen soll, dass diese Kurse nur in den angegebenen Städten abgehalten werden.
And dieser Stelle kommt allerdings einer der großen Vorteile der privaten Anbieter ins Spiel: Zumeist handelt es sich bei deren Angeboten um (virtuelle) Fernlehrgänge, deren Inhalte Sie sich zeitlich frei einteilen können und das an jedem Ort. Zudem können Sie den Kurs in der Regel für vier Wochen gratis testen. Informieren Sie sich also auf der Suche nach der passenden Fortbildung am besten über das ganze Spektrum an Kursen! Auch die IHK „experimentiert“ zum Beispiel mit „Blended Learning“.
Und noch einmal: Geprüfte/r Immobilienfachwirt
Wir haben ihn schon bei den Weiterbildungen innerhalb der Branche genannt – aber unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch einen Immobilienfachwirt absolvieren, wenn Sie nicht vorher in der Branche tätig waren. Die Voraussetzungen zur Zulassung besagen nämlich Folgendes:
"(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf der Immobilienwirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oderverwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist."
Im nachfolgenden Absatz wird angemerkt, dass diese Berufspraxis wiederum „wesentliche Bezüge“ zu den im Dokument vorab genannten Aufgaben innerhalb der Immobilienwirtschaft haben muss, allerdings gilt gleichermaßen:
„(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen“
Quelle für beide Passagen: https://www.bmbf.de/upload_filestore/upload/fvo_pdf/14-03-26_Immobilienfachwirt.pdf
Sollten Sie also bereits Berufskenntnisse mitbringen, von denen Sie denken, dass Sie zum Immobilienfachwirt passen könnten, informieren Sie sich am besten bei Ihrer örtlichen IHK darüber, ob diese anerkannt werden können.
Alternative: Abend- oder Fernstudium
Wenn Sie akademisch in die Materie einsteigen, Ihren derzeitigen Job aber nicht aufgeben möchten, haben Sie die Möglichkeit berufsbegleitend ein einschlägiges (Fern-)Studium aufzunehmen. Es bietet sich etwa der Studiengang „Immobilienmanagement“ an – bei entsprechender Vorbildung ist direkt ein Master bzw. MBA als Abschluss denkbar. Hochschulen, die passende akademische Studiengänge als Fern- oder Abendstudium anbieten, finden Sie in unserer Datenbank. Stellen Sie hierzu einfach den Filter "Veranstaltungsart" auf Studium und/oder filtern Sie gezielt nach Weiterbildungsangeboten mit Bachelor-, Master-, oder MBA-Abschluss. Weitere Informationen zum berufsbegleitenden Immobilienmanagement Studium sowie Tipps zur Finanzierung und Studienorganisation finden Sie außerdem auf unserem Partnerportal Studieren-berufsbegleitend.de.
Dauer und Kosten einer Weiterbildung Immobilien
Wie Sie gesehen haben, ist der Umfang des Angebotes so groß, dass von Kompaktseminaren über mehrmonatige Weiterbildungen bis hin zur Umschulung und einem Fernstudium alles vertreten ist. Dementsprechend können Sie einige hundert Euro investieren oder einige tausend, sich für einige Wochen oder einige Jahre dem Thema widmen.
Da wir Ihnen keine konkreten Angaben machen können, sollten Sie bei Ihrer Recherche gründlich vergleichen und auf „versteckte“ Kosten wie Anmeldegebühren und Prüfungsgebühren achten. Außerdem ist die Förderfähigkeit eines Angebotes nicht uninteressant, worauf wir im nächsten Punkt kommen.
Gibt es Fördermöglichkeiten?
Grundsätzlich: ja.
Wenn Sie im Rahmen Ihres Unternehmens mit mehreren Personen eine Weiterbildung besuchen möchten, etwa im Rahmen der Fortbildungspflicht, bietet sich ggf. eine Inhouse-Schulung an, deren Kosten in der Regel Ihr Arbeitgeber übernimmt.
Aber Fortbildungen, die Sie auf eigene Faust durchführen, kann Ihr Arbeitgeber ebenso finanziell oder durch Bildungsurlaub unterstützen. Durch die Qualifizierungsoffensive von 2019 und das Arbeit-von-morgen-Gesetz von 2020 haben sich die Förderungsmöglichkeiten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer/innen zudem noch weiter verbessert.
Direkt von staatlichen Trägern bewilligte Förderungen gibt es z.B. in Form eines Bildungsgutscheins der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters. Diese kommen vor allem bei Umschulungen oder Weiterbildungen zum Tragen, die Sie für den Jobmarkt (weiter) qualifizieren. Es gibt darüber hinaus noch weitere Förderungen, etwa den Bildungsscheck (in NRW). Und im Falle einer Aufstiegsfortbildung (siehe unseren mehrmals erwähnten Immobilienfachwirt) könnte sogar Aufstiegs-BAföG oder ein Aufstiegsstipendium greifen. BAföG ist ebenfalls bei einigen Formen eines berufsbegleitenden Studiums möglich, dazu berät Sie für gewöhnlich die Studienberatung Ihrer (Fern-)Hochschule.
Informieren Sie sich bei Ihrer Recherche am besten immer gleich, ob der Anbieter konkrete finanzielle Förderungen vorschlägt: Viele Anbieter geben solche Möglichkeiten direkt auf Ihrer Webseite an. Umgekehrt können Sie sich für gewöhnlich auch bei der Agentur für Arbeit/dem Jobcenter beraten lassen.
Und nicht vergessen: Eine Weiterbildung lässt sich in der Regel steuerlich absetzen.
Ausführliche Infos zu den zahlreichen Finanzierungsmitteln finden Sie zudem in unserer Rubrik Weiterbildungsförderung.
Welchen Abschluss erhalte ich am Ende?
Wie wir schon erläutert haben, gibt es institutsinterne Zertifikate sowie Zertifikate der IHK, die bundesweit vereinheitlichte Standards aufweisen, Titel wie den Fachwirt und natürlich Studienabschlüsse, also einen Bachelor, Master oder MBA.
Was genau der richtige Abschluss für Sie ist, entscheiden nur Sie selbst: Es gibt viele Wege in die Immobilienbranche. Womit wir aber noch kurz aufräumen möchten: Der Job ist lukrativ und spannend – aber wie jeder andere Job mit Sicherheit nicht immer so entspannt, wie es uns US-Serien mitunter verkaufen möchten.
Dieser Artikel ist im Juli 2020 geschrieben und veröffentlich worden, gesetzliche Bestimmungen und Angebote entsprechen dem Stand zu diesem Zeitpunkt. Wir haben hierfür gewissenhaft recherchiert, erheben aber nicht den Anspruch, alle Wege in die Immobilienbranche und Fortbildungsmöglichkeiten abzubilden, da variierende persönliche Voraussetzungen und das sehr große Angebot am Markt praktisch unendlich viele Optionen bieten.
- Warum eine Weiterbildung Immobilien?
- Was bedeutet die Fortbildungspflicht?
- Fortbildungspflicht: Wie und welche Inhalte?
- Ihr Weg in die Immobilienwirtschaft
- Alternative: Abend- und Fernstudium
- Dauer und Kosten einer Weiterbildung Immobilien
- Gibt es Fördermöglichkeiten?
- Welchen Abschluss erhalte ich am Ende?