Sie fragen sich, wie Sie Ihre Weiterbildung finanzieren sollen? Wenn Sie befürchten, Ihre Fortbildung nicht alleine zahlen zu können, können wir Sie beruhigen: Es gibt eine Vielzahl an Förderungsmöglichkeiten. Vom Bildungsgutschein über Aufstiegs-BAföG bis zur steuerlichen Absetzbarkeit – wir stellen Ihnen die unterschiedlichen Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten Ihrer Weiterbildung vor.
Für jede Zielgruppe die richtige Weiterbildungsförderung
Für eine berufliche Fort- und Weiterbildung stehen zahlreiche Förderungsmöglichkeiten zur Auswahl. Nicht alle davon sind jedoch für jedermann zugänglich, meist müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um die Finanzierungshilfen in Anspruch nehmen zu können. Außerdem richten sich die einzelnen Weiterbildungsförderungen an unterschiedliche Zielgruppen. Nicht jede Maßnahme ist für die gleichen Kandidaten geeignet. Damit Sie sich einen Eindruck verschaffen können, mit welchen Förderungen Sie Ihre persönliche Weiterbildung finanzieren können, und welche finanzielle Unterstützung bei einer beruflichen Weiterbildung vom Arbeitgeber oder auch vom Staat möglich ist, haben wir Ihnen hier einen ausführlichen Überblick zusammengestellt.
Wir liefern Ihnen dabei einen ersten Eindruck über die einzelnen Weiterbildungsförderungen; mit nur einem weiteren Klick kommen Sie bei jeder Fördermaßnahme auf die detaillierten Informationen zu Voraussetzungen, genauer Zielgruppe, Höhe der Förderung und allen Angaben, die Sie benötigen, um die jeweilige Weiterbildungsförderung beantragen zu können. Egal, in welcher Lebenssituation Sie stecken, ob Sie eine neue berufliche Qualifikation anstreben oder im Job Karriere machen wollen und daher nach einer finanziellen Förderung für den beruflichen Aufstieg suchen – wir stellen die passende Maßnahme vor, die Ihre Weiterbildung finanziert.
Neue berufliche Qualifikation finanzieren
Eine neue berufliche Qualifikation finanzieren
Sie sind arbeitssuchend, werden eventuell von einer bevorstehenden Arbeitslosigkeit bedroht oder wollen sich ganz einfach beruflich neu orientieren und sich für neue spannende Aufgaben auf dem Arbeitsmarkt weiterqualifizieren? Dann ist eine Fortbildung in jedem Fall der richtige Weg. Mit einer beruflichen Weiterbildungen können Sie neue Themenfelder erschließen, neues Fachwissen in speziellen Bereichen erlangen oder sich einfach über eine neue Qualifikation wieder ins Berufsleben eingliedern.
Doch eine Fortbildung kostet nicht nur Zeit und Energie, sondern in der Regel auch eine Menge Geld. Wenn Ihnen die berufliche Weiterbildung auf dem Arbeitsmarkt neue Türen öffnen könnte, Sie aber Sorge tragen, dass Sie sich die Fortbildung nicht leisten können, können wir Sie beruhigen. Es gibt durchaus zahlreiche Möglichkeiten, sich finanzielle Unterstützung zu holen, um eine Weiterbildung zu finanzieren.
Im Folgenden stellen wir Ihnen die besten Maßnahmen vor, wenn Sie eine neue berufliche Qualifkation mit Hilfe einer Weiterbildung erlangen wollen und dafür auf der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten sind.
Bildungsgutschein
Für Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte & Menschen ohne Berufsabschluss
Der Bildungsgutschein ist eine Finanzierungshilfe der Agentur für Arbeit. Er ist vor allem dafür gedacht, eine berufliche Weiterbildung von Arbeitssuchenden oder Menschen, die von der Arbeitlosigkeit bedroht sind, zu fördern. Wenn Sie vom Bildungsgutschein Gebrauch machen möchten, müssen Sie darauf achten, dass die von Ihnen gewählte Weiterbildung und Bildungseinrichtung für eine solche Förderung zugelassen ist. Das ist wichtig, denn der Bildungsgutschein wird immer nur für das jeweilige Fortbildungsziel, die entsprechende Fortbildungsdauer und einen regionalen Geltungsbereich ausgestellt. Außerdem ist der Gutschein nur für einen bestimmten Zeitraum gültig.
Die Kosten der Weiterbildung werden vollständig mit dem Bildungsgutschein bezahlt. Darüber hinaus werden, je nach Bedarf, auch Fahrtkosten oder Kosten für die Kinderbetreuung übernommen. Zusätzlich wird entsprechend des Bedarfs das Arbeitslosengeld gezahlt für den Zeitraum der Weiterbildung.
Weiterbildung von Beschäftigten
Die Förderung einer Weiterbildung für Beschäftigte ist ähnlich aufgebaut wie die Förderung für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte. Daher gelten hier letztlich die gleichen Bedingungen und Formalitäten wie beim Bildungsgutschein. Der große Unterschied besteht darin, dass eine Weiterbildung für Beschäftigte eben für Menschen in einem bestehenden Arbeitsverhältnis gedacht ist.
Auch bei der Weiterbildung für Beschäftigte werden die gesamten Lehrgangskosten übernommen. Dazu werden gegebenenfalls Fahrtkosten oder die Kosten für eine Kinderbetreuung gezahlt. Hier besteht jedoch kein Anspruch auf eine Zahlung von Arbeitslosengeld, da aus dem Arbeitsverhältnis ein Lohn resultiert, der den Lebensunterhalt finanziert. Alle Details hier:
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz: AVGS) soll Menschen dabei unterstützen, wieder ins Berufsleben einzusteigen. Die Förderung richtet sich in erster Linie an Arbeitslose, aber auch Menschen mit dem Wunsch nach beruflicher Umorientierung können den AVGS beanspruchen. Eine durch den AVGS geförderte Maßnahme kann beispielsweise zum Erwerb neuer beruflicher Kenntnisse gedacht sein oder um den ersten Schritt in Richtung Selbstständigkeit zu gehen. Sie können sich dabei in erster Linie Coachings finanzieren lassen, die Sie gezielt auf die Jobsuche und damit verbundende Bewerbungssituationen vorbereiten. Ob und inwiefern Sie eines AVGS bedürfen, das erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch mit einem Berater der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Für Sie dabei zu beachten ist, dass der AVGS eine Ermessensleistung ist. Sie haben also keinen rechtlichen Anspruch auf eine Förderung gemäß AVGG. Alle Details dazu finden Sie hier:
Bildungsscheck
Der Bildungsscheck ist in erster Linie ein Förderprogramm, das durch das Bundesland Nordrhein-Westfalen angeboten wird. Dabei wird zwischen der individuellen Förderung von Einzelpersonen (Beschäftigte, Berufsrückkehrer und Selbstständige) und der finanziellen Förderung von beruflicher Weiterbildung bei kleinen sowie mittleren Betrieben, der sogenannten betrieblichen Förderung, unterschieden. Gefördert werden dabei berufliche Fortbildungen. Der Bildungsscheck wird in dieser Form nur in NRW angeboten, es gibt allerdings vergleichbare Alternativen in den anderen Bundesländern. Alle Details dazu finden Sie hier:
WeGebAU Förderung
Die WeGebAU Förderung steht für Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen und hat es sich zum Ziel gesetzt, dem zunehmenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Finanzierung von beruflicher Weiterbildung zu fördern. Die WeGebAU Förderung ist eine Initiative der Bundesagentur für Arbeit und richtet sich an geringerqualifizierte und älterere Arbeitnehmer, die mit einer Fortbildung zeitgemäße Qualifikationen erlangen wollen. Gefördert werden dabei Fortbildungen, welche die Kompetenzen im Unternehmen oder allgemein auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Alle Details zur WeGebAU Förderungen finden Sie hier:
Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr
Der Berufsförderungsdienst (kurz: BFD) der deutschen Bundeswehr ermöglicht (ehemaligen) Soldaten, durch die entsprechende Beratung und Förderung, eine erfolgreiche Eingliederung in den zivilen Arbeitsmarkt nach Ende ihrer Dienstzeit. Diese Förderung ist aber nicht nur für Ex-Soldaten geeignet: Sie kann auch schon dienstbegleitend in Anspruch genommen werden. Gefördert werden dabei interne Maßnahmen, wie berufliche Aus- und Weiterbildungen und externe Maßnahmen, wie Präsenz- oder Fernlehrgänge. Alle Details zum BFD der Bundeswehr finden Sie hier:
Beruflichen Aufstieg finanzieren
Beruflichen Aufstieg finanzieren
Sie sind bereits erfolgreich in Ihrem Job, möchten sich aber durch eine zusätzliche berufliche Qualifikation weiterbilden und somit mehr Verantwortung und neue Aufgaben übernehmen? Dann ist eine berufliche Aufstiegsweiterbildung für Sie genau der richtige Weg. Mit einer Fortbildung erlangen Sie neue Fähigkeiten und zusätzliches Wissen, das sich in der Regel sowohl positiv auf Ihre aktuelle Tätigkeit auswirkt als auch neue spannende Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt eröffnet. Zudem bringt eine Weiterbildung auch immer die Aussicht auf ein besseres Gehalt mit sich.
Eine berufliche Fortbildung ist aber grundsätzlich nicht billig, sondern kostet neben Ihrer Zeit und Energie auch eine Menge Geld. Damit Sie die Weiterbildung finanziell stemmen können, gibt es einige Weiterbildungsförderungen, die sich explizit an Interessenten richten, die ihren beruflichen Aufstieg finanzieren wollen. Wir liefern Ihnen hier den Überblick.
Aufstiegs-BAföG / Meister-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG unterstützt Berufstätige dabei, ihre beruflichen Qualifikationen weiter auszubauen. Das Angebot richtet sich in erster Linie an Menschen mit Berufsausbildung und -erfahrung, kann aber unter Umständen auch an Studienabsolventen beziehungsweise -abbrecher gezahlt werden. Gefördert werden über 700 rechtlich geregelte Abschlüsse, dazu zählen zum Beispiel Erzieher, Betriebswirt und Meister. Gezahlt werden die Kosten der Fortbildung sowie die Lebenshaltungskosten, sofern der Bedarf dafür besteht. Eine Altersgrenze für das Aufstiegs-BAföG gibt es übrigens nicht.
Die genaue Fördersumme wird immer für den jeweiligen Antragssteller berechnet und kann daher unterschiedlich hoch ausfallen. Daher ist es schwierig, im Vorfeld konkrete Angaben zur Höhe der Fördersumme zu machen. Der Höchstsatz für anfallende Fortbildungskosten beläuft sich auf maximal 15.000 Euro. Sofern Materialkosten für eine Meisterprüfung anfallen, werden diese bis zur Hälfte übernommen, jedoch nur bis maximal 2.000 Euro. Wenn es Bedarf gibt, werden pro Monat bis zu 963 Euro gezahlt, dazu können noch Aufschläge für Verheiratete oder für Kinder aufgerechnet werden.
Das Aufstiegs-BAföG besteht zu einem Teil aus staatlichen Zuschüssen, die Sie nicht zurückzahlen müssen. Zum anderen Teil besteht es aus einem zinsgünstigen Darlehen. Wenn für Sie eine Förderung gemäß des Aufstiegs-BAföG in Frage kommt, lassen Sie sich in jedem Fall von dem für Sie zuständigen BAföG-Amt beraten. Dort klärt man Sie darüber auf, welchen Förderungsanspruch Sie haben und mit wie viel Förderung Sie letztlich rechnen können. Alle Details finden Sie hier:
Aufstiegsstipendium
Das Aufstiegsstipendium ist für besonders begabte und leistungsfähige Menschen konzipiert, die nach ihrer beruflichen Ausbildung noch ein Studium absolvieren möchten. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung möchte dabei junge Menschen unterstützen, für die sonst aufgrund finanzieller Gegebenheiten kein Studium möglich wäre. Ein genereller Anspruch auf ein Aufstiegsstipendium besteht nicht. Es wird ein Auswahlverfahren durchgeführt, um die Begabung und Leistungsfähigkeit der Bewerber sowie den Bedarf zu ermitteln.
Wer ein Aufstiegsstipendium ergattert, der erhält monatliche Stipendienbeiträge. Diese erfolgen pauschal und müssen nicht zurückgezahlt werden. Weiterhin wird Geld für Bücher gezahlt, dazu wird eine Betreuungspauschale gewährt, wenn im Haushalt Kinder unter zehn Jahren leben. Alle Details dazu finden Sie hier:
Weiterbildungsstipendium
Ein Weiterbildungsstipendium kann von jungen Menschen beansprucht werden, die sich im Anschluss an ihre Berufsausbildung weiter beruflich qualifizieren möchten. Es kann sich dabei sowohl um eine klassische Weiterbildung als auch um ein Studium handeln. Zu beachten ist, dass das Bildungsangebot berufsbegleitend durchgeführt werden muss. Weiterhin dürfen Sie für ein Weiterbildungsstipendium nicht älter als 24 Jahre alt sein. Sollten Sie Elternzeit beansprucht oder einen Freiwilligendienst geleistet haben, können in Ausnahmefällen bis zu drei Jahre auf diese Altersgrenze aufgerechnet werden.
Weiterhin ist zu beachten, dass die abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen durchgeführt wurde. Zum Zeitpunkt der Bewerbung für das Weiterbildungsstipendium müssen Sie entweder eine Berufstätigkeit nachweisen, die eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden umfasst. Oder Sie müssen bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein.
Das Weiterbildungsstipendium wird in Form von Zuschüssen gewährt, die für die Finanzierung einer Weiterbildung zu nutzen sind. Trotz einer Förderung von bis zu 7.200 Euro wird von den Weiterbildenden erwartet, dass ein Eigenanteil an den Fortbildungskosten geleistet wird. Alle Details dazu finden Sie hier:
Weitere Fördermöglichkeiten
Weitere Fördermöglichkeiten
Mit einer beruflichen Weiterbildung eröffnen sich Ihnen zahlreiche und vielfältige Wege für Ihre berufliche Zukunft. Dabei steht vielen Interessenten oft die Finanzierung der jeweiligen Fortbildung im Wege, denn nicht jeder kann sich diese zusätzlichen Ausgaben so ohne weiteres leisten. Wenn ein Stipendium und eine staatliche Fördermöglichkeit für Sie, aus welchen Gründen auch immer, nicht in Frage kommt, gibt es allerdings noch ein paar klassische Tipps, die Sie beachten können, um sich die berufliche Weiterbildung zeitlich und finanziell leisten zu können.
Bildungsurlaub
Der Bildungsurlaub bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, trotz Beschäftigung in Vollzeit eine Weiterbildung zu absolvieren. Anders als bei den meisten Förderungsmöglichkeiten wird beim Bildungsurlaub kein Geld gezahlt, sondern Sie werden von Ihrem Arbeitgeber für eine gewisse Zeit beurlaubt. Diese Zeit soll dafür genutzt werden, die Veranstaltungen der Weiterbildung zu besuchen oder sich auf das erfolgreiche Bestehen einer Prüfung vorzubereiten. Dabei muss die Weiterbildung nicht zwangsläufig der beruflichen Karriere dienen. Wenn Sie sich beispielsweise kulturell weiterbilden oder sich das nötige Wissen für die Ausübung eines Ehrenamts aneignen wollen, dann können Sie auch dafür den Bildungsurlaub beanspruchen.
In welchem Umfang der Bildungsurlaub gewährt wird und welche Personen genau den Bildungsurlaub beanspruchen können, das unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Diese Unterschiede sind allerdings nur marginal, im Großen und Ganzen ähneln sich die einzelnen Formalitäten stark. Alles zum Bildungsurlaub und den regionalen Unterschieden finden Sie hier im Detail:
Fortbildungskosten von der Steuer absetzen
Wenn Sie Ihre Steuererklärung machen und eine berufliche Weiterbildung absolvieren wollen, haben Sie die Möglichkeit, die Kosten dieser Weiterbildung steuerlich abzusetzen. Dafür ist es zunächst wichtig, auf die genaue Art der Weiterbildung zu achten. Von der Steuer kann man weder Weiterbildungen aus privatem Interesse, noch die Kosten für eine Erstausbildung beziehungsweise eines Erststudiums absetzen. Es darf sich ausschließlich um eine Weiterbildung handeln, die einen beruflichen Mehrwert hat und Zusatzqualifikationen für den ausgeübten Beruf bietet. Sofern dies der Fall ist, können Sie die Kosten der Weiterbildung von der Steuer als Werbungskosten absetzen. Dafür ist ein Pauschalbetrag in Höhe von 1.000 Euro vorgesehen. Welche weiteren Kosten Sie im Rahmen einer Fortbildung absetzen können und wie Sie die Kosten einer Erstausbildung oder eines Erststudiums absetzen können, erfahren Sie in unserem ausführlichen Ratgeber-Artikel.
Qualifizierungschancengesetz
Das Qualifizierungschancengesetz wurde von der Bundesregierung ins Leben gerufen, um Unternehmen und Mitarbeitern mehr Chancen zu geben, ihre Fähigkeiten durch eine berufliche Weiterbildung zu verbessern. Dabei wird die Bundesagentur für Arbeit mehr in die Pflicht genommen, gerade im Zeitalter des digitalen Wandels passende Fortbildungen für Arbeitnehmer/innen finanziell zu unterstützen. Ziel des Gesetzes ist es, dass Beschäftigte die Möglichkeit haben, vollkommen unabhängig von Alter, Unternehmensgröße oder Vorbildung ihre Kompetenzen durch eine Fortbildung zu erweitern. Mit Hilfe des Qualifizierungschancengesetzes sollen Fortbildungen somit stärker gefördert werden. Alle Details dazu finden Sie hier:
Förderung der Umschulung durch die Deutsche Rentenversicherung
Eine Umschulung kann von der Deutschen Rentenversicherung gefördert werden, wenn sie im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation durchgeführt wird. Eine berufliche Rehabilitation umfasst, je nach Förderbedarf und Förderanspruch, unterschiedliche „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (LTA). Sie haben einen Anspruch auf solche Leistungen, wenn Sie aufgrund einer körperlichen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung Unterstützung beim Wiedereinstieg bzw. beim Erhalt Ihrer Erwerbstätigkeit benötigen. Damit Ihre berufliche Rehabilitation durch die Deutsche Rentenversicherung gefördert wird, müssen Sie folgende versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen:
- die berufliche Rehabilitation ist im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation notwendig, damit Sie die Rehabilitation erfolgreich beenden können oder
- ohne die Leistungen einer beruflichen Rehabilitation müssten Sie eine Rente aufgrund Ihrer verminderten Erwerbsfähigkeit beziehen oder
- Sie können eine Wartezeit (Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung) von mindestens 15 Jahren vorweisen.
Neben einer Umschulung oder Aus- und Weiterbildung können weitere Leistungen gefördert werden, sofern sie der beruflichen Rehabilitation dienen, zum Beispiel:
- Übergangsgeld für die Dauer einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt
- Übernahme der Reisekosten zur Lernstätte
- (anteilige) Kostenübernahme für die Anschaffung von Arbeitshilfen
- Kostenübernahme für Lernmaterial und Prüfungsgebühren
Alle Details zur Förderung der Umschulung durch die Deutsche Rentenversicherung finden Sie hier:
Arbeitgeber nach einer Förderung fragen
Wenn Sie Arbeitnehmer sind, können Sie Ihren Arbeitgeber nach einer Förderung Ihrer beruflichen Weiterbildung fragen. Schließlich ist Ihr Arbeitgeber derjenige, der in erster Linie von Ihrer Weiterbildung profitiert. Sie haben nach erfolgreichem Abschluss einen deutlichen Mehrwert für das Unternehmen, was sich unter anderem auch finanziell positiv bei Ihrem Arbeitgeber bemerkbar machen kann. Von daher ist es für Arbeitgeber durchaus sinnvoll, in das Mitarbeiterkapital zu investieren. Da eine solche Förderung ausschließlich im Ermessen des Arbeitgebers liegt, liegt es vor allem an Ihrem persönlichen Verhandlungsgeschick, ob und in welcher Höhe Ihr Unternehmen bereit ist, Ihre berufliche Weiterbildung finanziell zu unterstützen. Mit guten Argumenten steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Ihren Arbeitgeber von dem Mehrwert Ihrer geplanten Weiterbildungsmaßnahme überzeugen können.