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Fachwirt im Gastgewerbe

Trotz der wachsenden Ansprüche im Gastgewerbe möchten Sie Ihren Kunden den Service bieten, den Sie sich wünschen? Bei einer Weiterbildung zum Fachwirt im Gastgewerbe lernen Sie alle nötigen Kompetenzen für eine leitende Tätigkeit.

Dauer der Kurse
10 Monate - 2 Jahre
Kosten
0 EUR - 3360 EUR
Abschluss
IHK-Zertifikat, Zertifikat
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Fachwirt im Gastgewerbe

Was lerne ich in der Weiterbildung?

In der Weiterbildung „Fachwirt im Gastgewerbe“ bzw. „Fachwirt/in im Gastgewerbe“ werden Sie zur Führungskraft in der Systemgastronomie, im Hotel- und Gaststättenbetrieb oder der Gemeinschaftsverpflegung ausgebildet. Die Weiterbildung ist sehr breit gefächert und umfasst die Kernbereiche Hotelmanagement, Tourismusmanagement und Gastronomie. Die Lerninhalte unterteilen sich in zwei Bereiche:

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

Sie erwerben wirtschaftliches Wissen sowie Kenntnisse im Bereich Unternehmensführung und Personalmanagement. Unter anderem können Ihnen folgende Lerninhalte begegnen:

Handlungsfeldspezifische Qualifikationen

Sie erwerben gastronomische Fachkenntnisse, die Sie unmittelbar auf die Arbeit in Ihrem Betrieb anwenden können, zum Beispiel:

  • Gästeorientierung
  • Kommunikation und Verhandlung in Konfliktfällen
  • Entwicklung von Marketingkonzepten und -plänen
  • Zielgruppenorientierter Einsatz von Werbung
  • Qualitätsmanagement
  • Warenwirtschaftssysteme
  • Planung und Organisation von Veranstaltungen
  • Zusammenarbeit mit Dienstleistern und Organisationen
  • branchenbezogenes Recht
  • gastronomische Angebotsformen

Entsprechend dieser Einteilung der Lerninhalte besteht auch die Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) aus zwei Teilen.

Was bringt mir die Weiterbildung?

Die Corona-Pandemie hat das Gaststättenwesen seit dem Jahr 2020 stark belastet. Viele Betreiber konnten und können ihren wirtschaftlichen Erhalt nur durch kreative Lösungen und ein schnelles Reaktionsvermögen sichern.

Die Weiterbildung Fachwirt/in im Gastgewerbe vermittelt Ihnen umfassendes Wissen sowie Qualifikationen aus allen Bereichen des Gastgewerbes. Die Kombination aus kaufmännischer und gastronomischer Expertise ermöglicht es Ihnen, aufgrund vorausschauender Planung, Projektierung und Organisation auch auf neue wirtschaftliche Anforderungen des Gastgewerbes zu reagieren und dabei hohe Kundenorientierung zu gewährleisten.

Die Weiterbildung bereitet Sie auf die IHK-Prüfung „Fachwirt/in im Gastgewerbe“ vor. Der erfolgreiche Abschluss der IHK-Prüfung befähigt Sie für eine leitende Position auf mittlerer Ebene. Mit der Weiterbildung erhalten Sie ebenfalls das fachliche Rüstzeug, um sich selbstständig zu machen.

Wer ist die Zielgruppe?

Die Weiterbildung Fachwirt/in im Gastgewerbe richtet sich an Fachkräfte aus dem Gaststättenwesen sowie Quereinsteiger mit Branchenerfahrung, die sich das notwendige Fachwissen für Aufgaben auf mittlerer Führungsebene aneignen wollen. 
Unter anderem lohnt sich die Weiterbildung für:

  • Hotelfachleute
  • Restaurantfachleute
  • Mitarbeiter aus dem Gastgewerbe
  • Fachleute für Systemgastronomie
  • Köche
  • Quereinsteiger mit Branchenerfahrung

Welche Voraussetzungen brauche ich?

Je nach Anbieter können die Voraussetzungen für die Weiterbildung variieren. Um an der Fortbildung Fachwirt/in im Gastgewerbe teilzunehmen, müssen Sie mindestens über einen Schulabschluss sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder die (Fach-)Hochschulreife verfügen. Die Berufsausbildung muss keine inhaltliche Verwandtschaft zur Weiterbildung aufweisen. 

Die Weiterbildung bereitet Sie auf die IHK-Prüfung vor, zu der Sie sich eigenständig anmelden müssen. Um die IHK-Prüfung ablegen zu dürfen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Sie werden zum Prüfungsteil 1 „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ zugelassen, sofern Sie

  • eine erfolgreich bestandene Abschlussprüfung in einem dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
  • eine erfolgreich bestandene Abschlussprüfung in einem sonstigen dreijährigen Ausbildungsberuf sowie eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine erfolgreich bestandene Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf sowie eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine insgesamt mindestens dreijährige Berufspraxis

nachweisen können.

Sie werden zum Prüfungsteil 2 „Handlungsfeldspezifische Qualifikationen“ zugelassen, sofern Sie

  • Prüfungsteil 1 abgelegt haben und
  • eine erfolgreich bestandene Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder kaufmännisch verwandten Ausbildungsberuf sowie eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine erfolgreich bestandene Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen kaufmännischen oder kaufmännisch verwandten Ausbildungsberuf sowie eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • eine erfolgreich bestandene Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf sowie mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis

nachweisen können.

Beachten Sie, dass die jeweilige Berufsausbildung sowie die Berufspraxis wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Fachwirtes bzw. einer Fachwirtin im Gastgewerbe haben muss. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Voraussetzungen für die Weiterbildung sowie die Abschlussprüfung erfüllen, sollten Sie sich unbedingt von den Bildungsanbietern beraten lassen, bevor Sie sich kostenpflichtig anmelden.

Wie lange dauert die Weiterbildung?

Die Dauer der nebenberuflichen Weiterbildung Fachwirt/in im Gastgewerbe beträgt in der Regel 18 Monate (bei einem Lernaufwand von ca. 9 Stunden pro Woche). Je nach Anbieter können Sie die Betreuung durch Kurstutoren weitere 12 bis 15 Monate in Anspruch nehmen.

Was kostet die Weiterbildung?

Die Kosten für die Fortbildung können von Anbieter zu Anbieter variieren. Sie liegen in der Regel zwischen 2.700 und 3.500 Euro. Beachten Sie, dass in diesen Beiträgen noch nicht die Prüfungsgebühren für die IHK-Prüfungen enthalten sind. Die Gesamtgebühr für die IHK-Prüfungen beträgt, je nach IHK, ca. zwischen 500 und 750 Euro .

Gibt es Fördermöglichkeiten?

Die Weiterbildung Fachwirt/in im Gastgewerbe zählt zu den sogenannten Aufstiegsfortbildungen, Sie haben also gute Chancen auf Aufstiegs-BAföG, sofern die von Ihnen gewählte Weiterbildung anerkannt ist und bestimmte Kriterien erfüllt. Eine weitere Förderungsmöglichkeit für Berufstätige ist der Bildungsscheck.

Aufstiegs-BAföG

Für diese Fortbildung können Sie das Aufstiegs-BAföG beantragen. Das ehemalige Meister-BAföG unterstützt rund 700 Fortbildungsabschlüsse, die eine weitere berufliche Qualifikation, zum Beispiel den Meister oder einen Fachwirt-Abschluss, ermöglichen. Mit dem Aufstiegs-BAföG werden vermögens- und einkommensunabhängige Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gefördert sowie Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt bei Vollzeit- und Teilzeit-Weiterbildungen.

Bildungsgutschein

Diese Weiterbildung kann durch einen Bildungsgutschein gefördert werden. Der Bildungsgutschein ist eine Förderung der Agentur für Arbeit und des Jobcenters, mit dem berufliche Weiterbildungen und Umschulungen finanziert werden. Er kommt immer dann in Frage, wenn eine Arbeitslosigkeit durch die Weiterbildung beendet werden kann, die drohende Arbeitslosigkeit abgewendet wird oder Sie mit Hilfe der Weiterbildung einen fehlenden Berufsabschluss nachholen können.

Der Bildungsgutschein unterliegt einem festgelegten Bildungsziel, ist zeitlich befristet und nicht auf andere Personen übertragbar. Die Genehmigung Ihres Antrags auf Förderung durch einen Bildungsgutschein obliegt immer einem Mitarbeiter der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Bildungsgutschein.

Gut zu wissen: Sie haben auch Anspruch auf eine Förderung Ihrer Weiterbildung, wenn Sie sich in Kurzarbeit befinden. Ausführliche Informationen über Kurzarbeitergeld sowie Fördermöglichkeiten finden Sie auf unserer Ratgeberseite Kurzarbeit und Weiterbildung. Zudem können Sie die Kosten für eine berufliche Weiterbildung von der Steuer absetzen.

Mehr zum Thema Weiterbildungsförderung erfahren Sie in unserem gleichnamigen Ratgeberartikel.

Welchen Abschluss erhalte ich?

Im Anschluss an die Weiterbildung legen Sie die zweiteilige IHK-Prüfung ab. Nach erfolgreich bestandener Prüfung tragen Sie den Titel „Fachwirt/in im Gastgewerbe (IHK)“. Dieser Abschluss entspricht dem Bachelor-Niveau nach DQR-Stufe 6.

Alternative zur Weiterbildung: Das Gastronomie Studium

Sie wollen einen akademischen Abschluss erwerben und sich auf einen Kernbereich des Gaststättengewerbes spezialisieren? Mit einem Studium vertiefen Sie Ihr BWL-Grundlagenwissen sowie Ihr gastronomisches Know-how und spezialisieren sich beispielsweise auf Culinary Management, Gastronomie Management oder Tourismuswirtschaft.