Bildungsgutschein

Was ist ein Bildungsgutschein? Bei welcher Weiterbildung kommt er in Frage? Für wen ist der Bildungsgutschein geeignet? Wie können Sie den Bildungsgutschein beantragen? Wir beantworten Ihnen hier die wichtigsten Fragen zur Weiterbildungsförderungsmöglichkeit Bildungsgutschein!


Eine Weiterbildung kann sich langfristig für Sie auszahlen, sowohl persönlich als auch finanziell. Doch oft müssen Sie im Vorfeld erst einmal Geld investieren. Teilnahmegebühren, Reisekosten oder eventuell sogar Verdienstausfall – eine berufliche Weiterbildung kostet in den meisten Fällen eine Stange Geld.

Für viele Teilnehmer ist die Weiterbildung trotzdem der Schlüssel zum beruflichen Erfolg. Aus diesem Grund haben sowohl der Bund und die Länder als auch einzelne individuelle Anlaufstellen verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Förderung einer beruflichen Weiterbildung entwickelt. Hier stellen wir Ihnen den Bildungsgutschein vor!

Was ist ein Bildungsgutschein?

Der Bildungsgutschein ist eine Maßnahme der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, mit dessen Hilfe die Kosten für eine berufliche Weiterbildung übernommen werden. Sämtliche Ausgaben für Ihre Weiterbildung sowie eventuell eine Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes werden dabei von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter getragen.

Der Bildungsgutschein wird immer auf eine bestimmte Person ausgestellt und ist nicht übertragbar. Zudem ist der Bildungsgutschein zeitlich befristet, so dass der Starttermin Ihrer Fortbildung in den für die Förderung bewilligten Zeitraum fallen muss. Dies bedeutet, dass Sie die Weiterbildung in jedem Fall auch machen müssen, wenn Sie vom Amt den Bildungsgutschein erhalten haben. Außerdem erhält der Bildungsgutschein ein festgelegtes Bildungsziel, z.B. die berufliche Umschulung oder Spezialisierung. Er wird für einen bestimmten Zweck genehmigt und dieser muss dann auch eingehalten werden.

Für wen ist der Bildungsgutschein geeignet?

Was auf den ersten Blick natürlich verlockend klingt – mit Hilfe des Bildungsgutscheins werden alle Kosten einer Weiterbildung übernommen – ist aber leider nicht für jeden Interessenten geeignet. Es gibt gewisse Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, damit eine Förderung über den Bildungsgutschein für Sie in Frage kommt.

Gefördert werden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die …

… arbeitslos bzw. arbeitssuchend sind.

… von einer baldigen Arbeitslosigkeit bedroht sind.

… einen fehlenden Berufsabschluss nachholen wollen oder müssen.

Zusammengefasst lässt sich somit sagen, dass ein Bildungsgutschein nur beantragt werden kann, wenn die Weiterbildung Ihnen dabei hilft Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder ein fehlender Berufsabschluss für die berufliche Eingliederung zwingend nachgeholt werden muss. Der Bildungsgutschein für Berufstätige, die sich einfach nebenher nochmal weiterbilden wollen, gibt es in dieser Weise nicht.

Welche Voraussetzungen muss die Weiterbildung erfüllen, um mit einem Bildungsgutschein gefördert zu werden?

Kann jede Weiterbildung durch den Bildungsgutschein gefördert werden? Leider lautet die Antwort auf diese Frage nein. Die Weiterbildung, die Sie für Ihren beruflichen Werdegang besuchen wollen, muss für eine Förderung zugelassen sein. Neben der Zulassung der Weiterbildung, braucht auch der Anbieter, also die Bildungseinrichtung, eine offizielle Anerkennung durch eine fachkundige Stelle.

Sie erkennen zugelassene und zertifizierte Maßnahmen und Weiterbildungsanbieter in der Regel sofort. Die entsprechenden Anerkennungen werden auf den Webseiten oder in den Informationsbroschüren erwähnt, denn die Zulassung muss nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) erfolgt sein.

Wie sieht die Förderung durch den Bildungsgutschein aus?

Wenn Sie die Voraussetzung für die Förderung Ihrer Weiterbildung mit Hilfe eines Bildungsgutscheins erfüllen, können Sie den Bildungsgutschein jederzeit beantragen.

Auf dem Bildungsgutschein sind dann das Bildungsziel, die Dauer der Gültigkeit und der regionale Geltungsbereich vermerkt. Außerdem finden sich auf dem Bildungsgutschein Angaben zu den Kosten, die von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter für Ihre Weiterbildung übernommen werden.

In der Regel gehören folgende Kosten dazu:

  • Weiterbildungskosten
  • Fahrtkosten
  • Fortführung des Arbeitslosengeldes
  • Kosten für Material (Bücher, Lernunterlagen)
  • Kosten für Unterkunft, Verpflegung oder Kinderbetreuung

Beachten Sie: Wenn Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit eine Weiterbildung besuchen, die mit Hilfe eines Bildungsgutscheins gefördert wird, sind Sie weiterhin sozial abgesichert. Die Kosten für Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung werden in der Regel von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen.

Wie kann man den Bildungsgutschein beantragen?

Der Bildungsgutschein muss bei einem zuständigen Mitarbeiter der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters beantragt werden. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte „Kann“-Leistung. Dies bedeutet, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein haben.

Zunächst teilen Sie also Ihrem Arbeitsvermittler mit, dass Sie eine Weiterbildung absolvieren wollen. Daraufhin wird geprüft, ob Sie alle Voraussetzungen für die Förderung der Weiterbildung erfüllen. Sie müssen in jedem Fall einen Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter wahrnehmen, denn der Antrag auf Bildungsgutschein kann nur nach vorheriger Beratung gestellt werden.

Die Unterlagen müssen Sie zu Ihrem Beratungstermin mitbringen:

  • Informationen zur Weiterbildung und dem Bildungsträger
  • Nachweis über Ihre bisherigen Bewerbungen
  • Informationen über die Berufschancen im Abschluss an die Weiterbildung, z.B. Stellenanzeigen

Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung durch den Bildungsgutschein vor, erhalten Sie diesen bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder dem entsprechenden Jobcenter.

Tipp: Damit Sie Ihren Bildungsgutschein möglichst zeitnah bewilligt bekommen, sollten Sie dafür nötigen Unterlagen rechtzeitig vor Beginn Ihrer Teilnahme an der Weiterbildung beim zuständigen Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters einreichen.