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PDL Weiterbildung
Was lerne ich in einer PDL Weiterbildung?
Auch wenn „Pflegedienstleitung“ kein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf ist, so gibt es doch die bundesweit anerkannte Weiterbildung zur Pflegedienstleitung, die von Pflege- und Krankenkassen geprüft wurde. Weil eine Pflegedienstleitung verantwortungsvolle Aufgaben innehat, ist eine Weiterbildung unumgänglich. Pflegedienstleiter und Pflegedienstleiterinnen kümmern sich unter anderem um die Personalauswahl, den Dienstplan, die Organisation der Patientenaufnahme, um die Qualitätssicherung und das Finanzmanagement. Entsprechend des großen Aufgabengebietes sind auch die Inhalte der PDL Ausbildung ausgerichtet.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Planung, Steuerung und Organisation betrieblicher Prozesse
- Steuerung von Qualitätsmanagementprozessen
- Betriebswirtschaft
- Schnittstellen und Projektgestaltung
- Personalführung und Personalentwicklung
- Pflegefachliche Kompetenz/ Pflegeorganisation
- Umgang mit Patienten und Angehörigen
- Sozialgesetzgebung und Arbeitsrecht
- Operatives und strategisches Marketing
- Konfliktmanagement
- Projektmanagement
Wie Sie sehen, sind im Lernplan im Prinzip keine Inhalte zu finden, die sich mit der Pflege an sich beschäftigen. Dennoch ist Ihre bisherige Berufserfahrung in der Pflege erforderlich und von großem Wert. Sie kennen nämlich die andere Seite, also die Arbeit mit den Patienten und den praktischen Alltag als Pflegekraft in einer Einrichtung. Sie wissen aus Erfahrung, was gut läuft, was weniger gut läuft und wie es sich auf der Angestellten-Seite anfühlt. Diese Erfahrungen können Sie in Ihre Arbeit als PDL einfließen lassen.
Übrigens: Die Inhalte der Weiterbildung und wie detailliert sie besprochen werden, hängen von den Anbietern ab. Wie Sie im Abschnitt „Dauer“ sehen werden, umfassen die einzelnen Weiterbildungen der jeweiligen Anbieter unterschiedlich viele Stunden/ Unterrichtseinheiten. Entsprechend werden auch die Lehrinhalte anders gewichtet.
Was bringt mir eine PDL Weiterbildung?
Eine PDL Weiterbildung erschließt Ihnen neue, verantwortungsvolle Aufgabenbereiche in der Pflege oder im Gesundheitswesen. Anders als in Ihrem bisherigen Beruf steht nun nicht mehr die direkte Arbeit mit Patienten im Vordergrund, sondern Sie kümmern sich als Pflegedienstleitung primär um reibungslose Abläufe im Tagesgeschäft, und das sowohl in wirtschaftlicher Hinsicht als auch für das reibungslose Arbeiten in der Einrichtung. Sie übernehmen also viel Verantwortung und können dementsprechend auch mit einem höheren Gehalt rechnen.
Wer ist die Zielgruppe?
Die Pflegedienstleitung Weiterbildung richtet sich an alle Altenpfleger/innen, Krankenpfleger/innen, Kinderkrankenpfleger/innen und Gesundheitspfleger/innen mit mindestens zweijähriger einschlägiger Berufserfahrung nach der abgeschlossenen Ausbildung. Auch Heilerziehungspfleger/innen und Heilerzieher/innen gehören zur Zielgruppe, wenn in den Pflegeeinrichtungen überwiegend Menschen mit Behinderungen gepflegt werden.
Welche Voraussetzungen brauche ich?
Laut §71 Absatz 3 Sozialgesetzbuch XI müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, um an der PDL Weiterbildung teilnehmen zu dürfen bzw. als solche anerkannt zu werden:
- Abschluss als Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Altenpfleger/in
- Bei ambulanten Pflegeeinrichtungen, die überwiegend Menschen mit Behinderungen pflegen und betreuen, gelten auch nach Landesrecht ausgebildete Heilerziehungspfleger/innen sowie Heilerzieher/innen als ausgebildete Pflegefachkraft
- Zwei Jahre praktische Berufserfahrung im erlernten Beruf innerhalb der letzten acht Jahre
- Weiterbildungsmaßnahme zur PDL muss eine Mindeststundenzahl von 460 haben und erfolgreich abgeschlossen werden
Neben diesen formalen Voraussetzungen sollten Sie noch einige persönliche Eigenschaften mitbringen, denn die Arbeit der Pflegedienstleitung sollten Sie keinesfalls unterschätzen oder als einfach abtun. Sie sollten auf jeden Fall eine gewisse Stressresistenz, Konfliktfähigkeit und Durchsetzungsvermögen mitbringen, dazu Organisationsgeschick, analytisches und strategisches Denken sowie eine Portion soziale Kompetenz.
Wie lange dauert die PDL Ausbildung?
Je nachdem bei welchem Anbieter Sie die Pflegedienstleitung Weiterbildung absolvieren, kann die Dauer variieren. Zum einen hängt die Dauer davon ab, ob Sie eine Teilzeit- oder Vollzeitausbildung machen. Zum anderen davon, wie viele Stunden, also Unterrichtseinheiten, der Anbieter für die Weiterbildung vorsieht. Das Sozialgesetzbuch schreibt vor, dass die Weiterbildung eine Dauer von 460 Stunden nicht unterschreiten darf. Alles andere dürfen die Anbieter entscheiden. So liegt die Spanne der Unterrichtseinheiten zwischen 460 und 2.000 Stunden. In einer Zeitspanne ausgedrückt kann eine Ausbildung zur Pflegedienstleitung zwischen sechs Monaten und drei Jahren liegen.
Am Ende der Weiterbildung müssen Sie eine Prüfung ablegen – auch hier entscheidet wieder der Anbieter, wie genau diese Prüfung aussieht. Der einen fordern lediglich eine Projektarbeit, der andere fährt das volle Programm mit Klausur, Präsentation und Abschlussarbeit.
Was kostet die PDL Weiterbildung?
Die Pflegedienstleitung Weiterbildung kostet mehrere Tausend Euro. Je nach Anbieter müssen Sie mit einer Summe von grob 3.000 Euro bis 10.000 Euro rechnen. Wie hoch die Summe ausfällt hängt auch mit der Dauer der Ausbildung zusammen. Anbieter, deren PDL Ausbildung 460 Stunden umfasst sind günstiger als Weiterbildungsanbieter, die einen Stundenumfang von 1.100 vorsehen. Dafür erhalten Sie in diesem Fall noch mehr Wissen und Kompetenzen.
Gibt es Fördermöglichkeiten?
Die Ausbildung ist nicht für jeden erschwinglich oder so einfach zu bezahlen. Doch Bund und Länder schaffen eine kleine Abhilfe durch verschiedene Fördermöglichkeiten. Sie können zum Beispiel den Bildungsscheck NRW oder Meister-BAföG beantragen und so eine kleine Finanzspritze erhalten. Mehr zum Thema Finanzierung können Sie auch in unserem Ratgeber Weiterbildungsförderung nachlesen.
Welchen Abschluss erhalte ich?
Damit Sie am Ende Ihrer Ausbildung auch wirklich als Pflegedienstleitung anerkannt werden, sollten Sie darauf achten, dass Sie eine Ausbildung absolvieren, die die Vorgaben § 71 Abs. 3 SGB XI des Sozialgesetzbuches einhalten (siehe Abschnitt Voraussetzungen). Denn auch wenn die Berufsbezeichnung „Pflegedienstleistung“ kein klassischer Ausbildungsberuf ist, gibt es eben diese Vorgaben zur Anerkennung. Wenn dem so ist, erhalten Sie am Ende der PDL Weiterbildung eine Urkunde oder ein Zertifikat, dass Ihnen die Berechtigung zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung bestätigt.