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Veranstaltungsfachwirt/in

Sie haben bereits Erfahrung im Eventmanagement, möchten in Zukunft jedoch eigene Projekte leiten? In der Weiterbildung zum/zur Veranstaltungsfachwirt/in erweitern Sie Ihr branchenspezifisches Know-how und arbeiten an Ihrer Führungs- und Entscheidungskompetenz.

Dauer der Kurse
2 Jahre
Kosten
3564 EUR - 3564 EUR
Abschluss
IHK-Zertifikat
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Veranstaltungsfachwirt/in

Was lerne ich in der Veranstaltungsfachwirt/in Weiterbildung?

Inhaltlich richtet sich die Weiterbildung nach den Prüfungsbestandteilen zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Veranstaltungsfachwirtin“ / „Geprüfter Veranstaltungsfachwirt“ vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK). Dort erwarten Sie die zwei Themenblöcke: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen und Handlungsfeldspezifische Qualifikationen. Innerhalb dieser können folgende Lernfelder auf Sie zukommen:

1. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

  • Volkswirtschaftslehre
  • Betriebswirtschaftslehre
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung

2. Handlungsfeldspezifische Qualifikationen

  • Märkte und Marktchancen
  • Konzeption von Veranstaltungsprojekten
  • Event- und Veranstaltungsmanagement
  • Veranstaltungsmarketing
  • Führung und Zusammenarbeit

Zusätzlich können Kurse wie Coaching, Präsentation und Prüfungssimulation im Lehrplan vorgesehen sein.

Wenn Sie sich bereits vor der Weiterbildung ein detaillierteres Bild von der Veranstaltungsfachwirt/in-Prüfung verschaffen wollen, können Sie dies anhand der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Veranstaltungsfachwirt/Geprüfte Veranstaltungsfachwirtin.

Was bringt mir die Weiterbildung?

Für jede Prüfung sollten Sie gut vorbereitet und gewappnet sein. Genau diesen Zweck erfüllt ein Vorbereitungskurs für die IHK-Prüfung zum/zur Veranstaltungsfachwirt/in. Sie setzen sich intensiv mit allen Themen der Prüfung auseinander und bereiten sich so nicht nur für Tag X vor, sondern auch für gute Erfolgschancen im folgenden Berufsalltag.

Neben dem grundlegenden Bestehen der Prüfung ist für Sie vermutlich auch wichtig, gute Noten zu erzielen. Sie bekommen das Abschlusszeugnis zwar in zwei Varianten ausgestellt – einmal mit, einmal ohne Prüfungsergebnisse – Sie können sich aber bestimmt denken, welches bei potenziellen Arbeitgebern besser ankommt.

Wenn Sie die Weiterbildung geschafft haben und den Fachwirt-Titel tragen dürfen, können Sie noch einen Ausbildereignungsschein (nach AEVO) angehen. Als Fachwirt/in müssen Sie statt einer schriftlichen und mündlichen Prüfung nur noch eine mündliche Prüfung ablegen. Ist auch diese erfolgreich gemeistert, können Sie den AdA-Schein (Ausbildung der Ausbilder-Schein) in den Händen halten und selbst Ausbildungen durchführen.

Wer ist die Zielgruppe?

Der Lehrgang richtet sich an Berufstätige in der Veranstaltungsbranche, die sich mithilfe einer Aufstiegsfortbildung weiter qualifizieren wollen. Dies kann sowohl persönliche Gründe haben – im Sinne von neuen Herausforderungen und Wissenshunger – oder berufliche Gründe – wie mehr Gehalt, ein höherer Jobtitel oder mehr Anerkennung.

Welche Voraussetzungen brauche ich?

Ausschlaggebend für die Zulassung zur Weiterbildung Veranstaltungsfachwirt/in ist bei den meisten Anbietern das Erfüllen der Zulassungsvoraussetzungen der IHK-Prüfung. Diese sind jeweils noch unterteilt in die Anforderungen für die zwei Themenblöcke „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und "Handlungsfeldspezifische Qualifikationen". Im Detail sieht es wie folgt aus:

Part 1: Zulassungsvoraussetzung für „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“

  • eine abgeschlossene Ausbildung zum Veranstaltungskaufmann/-kauffrau oder
  • eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten kaufmännischen
    oder verwaltenden Ausbildungsberuf + mindestens 1-jährige Berufspraxis oder
  • eine abgeschlossene Ausbildung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf + mindestens 2-jährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens 4-jährige Berufspraxis

Part 2: Zulassungsvoraussetzung für "Handlungsfeldspezifische Qualifikationen"

Als Grundvoraussetzung gilt, dass der Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ bestanden sein muss und nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Darüber hinaus wird für alle Zulassungsoptionen ein Jahr mehr Berufspraxis gefordert. Als Resultat ergeben sich folgende Erfordernisse:

  • eine abgeschlossene Ausbildung zum Veranstaltungskaufmann/-kauffrau + mindestens 1 Jahr Berufspraxis oder
  • eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten kaufmännischen
    oder verwaltenden Ausbildungsberuf + mindestens 2-jährige Berufspraxis oder
  • eine abgeschlossene Ausbildung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf + mindestens 3-jährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens 5-jährige Berufspraxis

Hinweis: Die Berufspraxis muss einen wesentlichen Bezug zum Berufsfeld haben, damit sie bei der Zulassung berücksichtigt werden kann.

Unter Umständen können Sie die Veranstaltungsfachwirt/in Weiterbildung auch ohne entsprechende Voraussetzungen absolvieren. Dann ist jedoch keine Zulassung zur IHK-Prüfung gegeben und Sie erhalten am Ende des Lehrgangs nur eine Teilnahmeurkunde.

Wie lange dauert die Fortbildung?

In Bezug auf die Dauer der Weiterbildung haben Sie verschiedene Optionen. Sind Sie momentan zwischen zwei Anstellungen und haben genügend Zeit, um in Vollzeit einen Lehrgang anzugehen? Dann können Sie diesen bei manchen Anbietern innerhalb von 10 bis 20 Wochen schaffen.

Wenn Sie berufstätig sind und dadurch nur unter der Woche abends oder am Wochenende Kapazitäten für eine Weiterbildung haben, dann können Sie einen berufsbegleitenden Kurs wählen. Diese nehmen in den meisten Fällen eine Dauer von 12 bis 18 Monaten in Anspruch.

Wichtig: Die Weiterbildung haben häufig fixe Starttermine. Informieren Sie sich daher unbedingt frühzeitig über Ihre Optionen.

Was kostet die Veranstaltungsfachwirt/in Weiterbildung?

Für die Vorbereitungskurse zum IHK-Abschluss „Geprüfte/r Veranstaltungsfachwirt/in“ fallen gewisse Kosten an und diese sind zugegebenermaßen recht hoch. Jedoch sollten Sie dabei im Kopf behalten, dass durch den Abschluss auch auf lange Sicht bessere Gehaltsaussichten auf Sie warten können. Eine Investition in eine Weiterbildung – insbesondere mit IHK-Abschluss – macht sich in den meisten Fällen langfristig durchaus bezahlt.

In der Regel müssen Sie für eine Weiterbildung zum/zur Veranstaltungsfachwirt/in ungefähr 3.200 bis 4.500 Euro an Kursgebühren und Aufwendungen für Lernmittel einkalkulieren.

Hinzu kommen die Prüfungsgebühren, die Sie an die IHK zahlen müssen. Für den ersten Prüfungsteil fallen an der IHK Düsseldorf beispielsweise Gebühren von 200 Euro an, für den zweiten Prüfungsteil 444 Euro. Insgesamt beläuft sich die Rechnungssumme demnach auf 644 Euro. (Stand 2021)

Tipp: Nehmen Sie vor der Buchung der Weiterbildung in jedem Fall die Webseite des Anbieters in Augenschein und prüfen, ob es Vorteilsprogramme wie einen Frühbucherbonus oder Treuebonus gibt, für die Sie infrage kommen. So können Sie bei den Kosten unter Umständen noch ein bisschen Geld einsparen.

Gibt es Fördermöglichkeiten?

Die Kosten für die Weiterbildung sind nicht unbedingt so leicht zu stemmen. Aber zum Glück gibt es einige Optionen, die Ihnen dabei unter die Arme greifen können. Infrage kommen zum Beispiel das Aufstiegs-BAföG, eine Bildungsprämie oder ein Weiterbildungsstipendium.

Aufstiegs-BAföG

Für diese Fortbildung können Sie das Aufstiegs-BAföG beantragen. Das ehemalige Meister-BAföG unterstützt rund 700 Fortbildungsabschlüsse, die eine weitere berufliche Qualifikation, zum Beispiel den Meister oder einen Fachwirt-Abschluss, ermöglichen. Mit dem Aufstiegs-BAföG werden vermögens- und einkommensunabhängige Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gefördert sowie Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt bei Vollzeit- und Teilzeit-Weiterbildungen.

Weiterbildungsstipendium

Diese Weiterbildung kommt für ein Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) infrage. Dieses richtet sich an aufstrebende und talentierte Berufseinsteiger. Voraussetzungen für die Bewerbung sind im Regelfall eine abgeschlossene Berufsausbildung, eine besondere berufliche Leistung (z. B. ein Ausbildungsabschluss mit besser als „gut“ oder mindestens 87 Punkten) sowie ein maximales Alter von 24 Jahren. Für die Altersgrenze gibt es jedoch auch Ausnahmen, beispielsweise wenn eine Elternzeit oder ein Freiwilligendienst die berufliche Laufbahn geprägt haben.

Weitere Finanzierungshilfen und mehr Informationen finden Sie in unserer Rubrik zur Weiterbildungsförderung.

Welchen Abschluss erhalte ich?

Wenn alle Kurseinheiten gemeistert sind, erhalten Sie eine Urkunde über die Teilnahme an der Weiterbildung.

Legen Sie im Anschluss darüber hinaus auch die IHK-Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Veranstaltungsfachwirt/in (IHK)“ / „Geprüfter Veranstaltungsfachwirt (IHK)“ ab, bekommen sie mit dem Bestehen zusätzlich zwei Zeugnisse. Zum einen ein Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse (Noten und Punktzahlen) und zum anderen ein Zeugnis mit Prüfungsergebnissen. So haben Sie die Möglichkeit, gute Prüfungsergebnisse zu kommunizieren oder weniger optimale Noten bei Vorlage des Zertifikats außen vor zu lassen. Mit dem Erhalt der Zeugnisse erwerben Sie dann auch die Berechtigung, die Berufsbezeichnung zu führen.

Falls Sie nach der Weiterbildung noch die Ausbildung als Ausbilder absolvieren, erhalten Sie nach bestandener Prüfung darüber hinaus den AdA-Schein.