Weiterbildungsstipendium

Sie möchten Ihre Zukunft mit einer beruflichen Weiterbildung vorantreiben? Das Angebot an Lehrgängen und Seminaren ist groß, doch die Finanzierung einer Weiterbildung nicht immer so einfach. Vielleicht ist das Weiterbildungsstipendium daher die richtige Option für Sie! Erfahren Sie hier, was das Weiterbildungsstipendium ist und ob es auch für Ihre Fortbildung in Frage kommt!


Lebenslanges Lernen ist ein wichtiger Grundsatz unserer heutigen Gesellschaft. Wer in einem Unternehmen Karriere machen will, muss ständig am Ball bleiben und sich regelmäßig weiterbilden. Qualifizierte Fachkräfte werden in jeder Branche dauerhaft gesucht. Die passende Berufsausbildung ist dabei die richtige Grundlage, aber eine Fortbildung ist dann der nächste Schritt.

Qualifizierte Fachkräfte sind auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein wichtiger Bestandteil eines Unternehmens und aus der Berufswelt niemals wegzudenken. Wenn Sie eine solche qualifizierte Fachkraft werden wollen, stehen Ihnen viele unterschiedliche Weiterbildungen offen. Egal, ob Betriebswirt/in, Fachwirt/in oder Meister/in – mit dem Weiterbildungsstipendium können Sie die Finanzierung Ihrer Weiterbildung stemmen.

Weiterbildungsstipendium: Was ist das?

Das Weiterbildungsstipendium ist eine Maßnahme der SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung und der regionalen Industrie- und Handelskammern (IHK) und richtet sich an engagierte und talentierte Berufseinsteiger, die nach der Berufsausbildung eine weitere Qualifikation zur Fachkraft anstreben. Dabei werden die finanziellen Mittel zur Förderung der beruflichen Weiterbildung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur Verfügung gestellt.

Wenn Sie in Ihrem Beruf neue Kompetenzen, spezielle Fertigkeiten und mehr fachliches Know-how erlangen wollen, ist eine Weiterbildung genau der richtige Weg. Doch egal für welches Seminar oder welchen Lehrgang Sie sich letztendlich entscheiden, die Weiterbildung zur beruflichen Fachkraft kostet Geld und muss finanziert werden.

Für wen ist das Weiterbildungsstipendium geeignet?

Das Weiterbildungsstipendium eignet sich für alle Interessenten, die bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder kurz vor dem Ende ihrer Ausbildung stehen. Wenn Sie die Berufsausbildung mit besonders guten Leistungen angeschlossen haben und sich beruflich noch weiterbilden wollen, sind Sie ein idealer Kandidat für das Weiterbildungsstipendium.

Dabei richtet sich die Förderungen an Stipendiaten, die vor allen Dingen im Bereich Fachkräfte-Qualifikation eine Weiterbildung machen wollen. Dazu gehören zum Beispiel Fortbildungen aus den Feldern Meister/in, Fachwirt/in, Betriebswirt/in oder Fachkaufmann/Fachkauffrau.

Welche Voraussetzungen muss man für ein Weiterbildungsstipendium erfüllen?

Das Weiterbildungsstipendium fördert den nächsten Schritt in Ihrer beruflichen Qualifikation. Daher müssen Sie im Vorfeld Ihrer Bewerbung in jedem Fall folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen.
  • Zu Bewerbungsbeginn bzw. zum Start der Weiterbildung müssen Sie jünger als 25 Jahre sein. (Aufgrund von Anrechnungszeiten können allerdings je nach individueller Situation bis zu drei Jahren hinzugerechnet werden.)
  • Zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung müssen Sie zudem entweder eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden vorweisen können oder bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sein.

Vollzeitstudierende ohne geregelte Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen können sich nicht auf ein Weiterbildungsstipendium bewerben.

Wenn die oben genannten Voraussetzungen auf Sie zutreffen, haben Sie drei Möglichkeiten Ihre Qualifikation nachzuweisen:

  • Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden ODER
  • Sie haben in einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der ersten drei Plätze belegt ODER
  • Sie können Ihre erforderliche Qualifikation durch ein begründetes Argument Ihres Arbeitsgebers oder Ihrer Berufsschule nachweisen.

 

So viel Geld bekommen Sie beim Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium wird für einen festen Zeitraum ausgestellt. In dieser Zeit können Sie insgesamt Zuschüsse mit einer Gesamtförderung von 7.200 Euro für beliebig viele förderungsfähige Weiterbildungen beantragen. Der Eigenanteil liegt dabei bei 10 Prozent pro Förderungsmaßnahme.

Sie müssen die finanzielle Förderung der gewünschten Weiterbildung in jedem Fall vor Beginn der Maßnahme beantragen. Wenn Sie das Weiterbildungsstipendium erhalten, werden folgende Kosten bezuschusst:

  • Maßnahmekosten/Weiterbildungsgebühr
  • Fahrtkosten
  • Aufenthaltskosten
  • Notwendige Arbeitsmittel/Materialkosten
  • Prüfungskosten
  • IT-Bonus von 250 Euro zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr

Weiterbildungsstipendium beantragen: So geht’s

Wenn Sie die Voraussetzungen für das Weiterbildungsstipendium erfüllen, können Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle um einen freien Platz bewerben. Wer der richtige Ansprechpartner für Ihre Situation ist, ergibt sich aufgrund Ihrer Berufsausbildung.

Wenn Sie Ihre Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (anerkannt gemäß Ausbildungsgesetz oder Handwerksordnung) absolviert haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Kammer oder Einrichtung des öffentlichen Dienstes, bei der auch Ihr Ausbildungsvertrag eingetragen wurde. Dazu gehört zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer (IHK), bei der Sie Ihre Ausbildung abgeschlossen haben.

Wenn Sie einen Beruf im Gesundheitswesen erlernt haben, können Sie sich direkt beim SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung bewerben.

Der Bewerbungsablauf sieht dann wie folgt aus:

  • Nachdem Sie Kontakt mit der für Sie zuständigen Stelle aufgenommen haben, bekommen Sie von dort die erforderlichen Unterlagen zugeschickt. Dazu gehören ein Stammblatt und Informationen über Bewerbungsfristen.
  • Das ausgefüllte Stammblatt mit den notwendigen Nachweisen (zum Beispiel Kopie des Prüfungszeugnisses) senden Sie an die zuständige Stelle zurück.
  • Nun wird über Ihre Aufnahme zum Weiterbildungsstipendium entschieden.
  • Die Rückmeldung über Zusage oder Absage erhalten Sie ebenfalls per Post.

Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und die beiden darauffolgenden Jahre, ist also höchstens drei Jahre nutzbar. Als erstes Förderjahr zählt immer das Jahr, in dem Sie mit Ihrer Weiterbildung gestartet sind, ganz egal an welchen konkreten Termin die Maßnahme begonnen hat.