BFD der Bundeswehr

Sie haben schon mal vom Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr gehört und möchten nun wissen, welche Möglichkeiten Sie nach dem Ende Ihrer Zeit als Soldat/in haben? In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Infos zum BFD der Bundeswehr.


Was ist der BFD der Bundeswehr?

Der Berufsförderungsdienst (BFD) ist eine Förderungsleistung der deutschen Bundeswehr. Soldaten genießen im Rahmen dessen eine umfassende Beratung und Förderung vom Anfang ihrer Dienstzeit bis zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nach ihrem Ausscheiden aus der Bundeswehr. Die Eingliederung in einen Beruf abseits der Bundeswehr gestaltet sich nämlich nicht immer so leicht. Denn in der zivilen Arbeitswelt werden häufig andere Anforderungen erwartet, als es die Soldaten aus der Dienstzeit kennen. Auch das Arbeitsumfeld und die Tätigkeiten grenzen sich oftmals von der Zeit bei der Bundeswehr ab. Mithilfe des Berufsförderungsdienstes sollen sich für Soldaten die Chancen auf dem zivilen Arbeitsmarkt aber verbessern. Sie sollen die Möglichkeit haben, nach Ende ihrer Dienstzeit beruflich aufzusteigen. Dies kann beispielsweise durch berufliche bzw. schulische Bildung oder Weiterbildung erfolgen.

Beim BFD der Bundeswehr erwartet Sie eine sehr individuelle Beratung. Dabei wird neben den Voraussetzungen der Soldaten besonders viel Wert auf persönliche Aspekte gelegt. Doch auch die Analyse der aktuellen Arbeitsmarktsituation wird keineswegs außer Acht gelassen.

Was beinhaltet der BFD?

Möchten Sie eine Förderung erhalten, geht damit eine individuelle Beratung durch den Berufsförderungsdienst einher. Dieses Gespräch ersetzt jedoch nicht Ihre eigene Auseinandersetzung mit Ihrem Berufswunsch. Es schadet also keineswegs, schon vor dem ersten Beratungsgespräch zu überlegen, in welche Richtung es beruflich für Sie gehen soll. Im Beratungsgespräch selbst geht es überwiegend darum, Ihre beruflichen Vorstellungen mithilfe der Förderungen durch den BFD der Bundeswehr möglich zu machen. Während des Beratungsgesprächs erstellen Sie gemeinsam mit Ihrem Ansprechpartner bzw. Ihrer Ansprechpartnerin einen individuellen Förderungsplan. Dieser ist relevant, weil er die Basis für die Bewilligung der entsprechenden Förderungsleistung ist.

Der BFD der Bundeswehr ist im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) gesetzlich geregelt. Laut § 3 umfasst die Berufsförderung der Soldaten auf Zeit folgende Leistungen:

  • Beratung in Fragen der schulischen und beruflichen Bildung sowie Eingliederung in das zivile Erwerbsleben
  • Teilnahme an dienstzeitbegleitenden Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen
  • Besuch von Lehrgängen an einer Bundeswehrfachschule
  • Förderung der beruflichen Bildung in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen

Beim BFD der Bundeswehr gibt es für eine erfolgreiche Eingliederung der Soldaten sowohl interne als auch externe Maßnahmen. Die internen Maßnahmen werden in Kooperation mit namhaften  Anbietern von beruflichen Aus- und Weiterbildungen durchgeführt. Unter die externen Maßnahmen fallen beispielsweise Präsenz- oder Fernlehrgänge sowie Fernstudiengänge von öffentlichen oder privaten Bildungsanbietern. Darüber hinaus arbeitet die Bundeswehr auch mit einer Vielzahl anderer Unternehmen zusammen und vereinfacht den Soldaten somit den Wechsel ins zivile Berufsleben enorm.

Im Übrigen werden die Förderung und Eingliederungsmaßnahmen des Berufsförderungsdienstes bereits  während der aktiven Wehrdienstzeit angeboten. Und das nicht ohne Grund: Das Potenzial der Soldaten soll so gut wie möglich ausgeschöpft werden. Zudem sollen bereits vorhandene Kenntnisse aufgefrischt und Fertigkeiten erweitert werden. Viele Soldaten haben dadurch sogar den Wunsch und die Möglichkeit, sich beruflich ganz neu zu orientieren.

Wer hat Anspruch auf den BFD der Bundeswehr?

Grundsätzlich haben alle Berufssoldaten mit besonderer Altersgrenze, Soldaten auf Zeit und freiwillige Wehrdienstleistende ein Anrecht auf den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr. Die Förderung ist allerdings nicht nur für Ex-Soldaten geeignet, sondern kann auch schon dienstbegleitend in Anspruch genommen werden. Der Umfang der Förderungsleistung ist abhängig von der Dauer der Dienstzeitverpflichtung.

Der Anspruch auf den BFD der Bundeswehr muss, nebenbei bemerkt, nicht zwangsläufig während der Dienstzeit oder gleich danach beantragt werden: Die Förderung schulischer und beruflicher Bildung durch den BFD kann bis zu sechs Jahre nach dem Dienstzeitende erfolgen. Nach dieser Zeit verfällt  die Berechtigung dann aber endgültig.

Wo kann ich den Berufsförderungsdienst beantragen?

Als aktive/r Soldat/in stellen Sie den Förderungsantrag bei dem Berufsförderungsdienst Ihrer Dienststelle. Haben Sie Ihre Dienstzeit bereits beendet, beantragen Sie die Förderung bei dem BFD der Bundeswehr, der sich in der Nähe Ihres Wohnortes befindet. Auf dieser Seite der Bundeswehr haben Sie die Möglichkeit, Ihre zuständige BFD-Beratungsstelle ausfindig zu machen.

Beläuft sich Ihre Förderung auf interne Maßnahmen, ist immer der Berufsförderungsdienst zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die jeweilige Maßnahme stattfindet. Entscheiden Sie sich für eine Aus- oder Weiterbildung an einer Bundeswehrfachschule, ist der nächstgelegene BFD der Bundeswehrfachschule verantwortlich.

Die Beantragung des BFD Bundeswehr erfolgt schriftlich über Ihre/n Berater/in.