Qualifizierungschancengesetz

Im Zeitalter von Globalisierung und Digitalisierung sind Weiterbildung und Qualifikationen im Beruf für Arbeitnehmer ein Dauerthema. Nur wer sich regelmäßig weiterbildet, kann mit den Herausforderungen der Arbeitswelt fertig werden. Dies hat auch die Bundesregierung erkannt und das Qualifizierungschancengesetz ins Leben gerufen. Hier finden Sie alle Infos zum Gesetz und wir erklären, wie Ihnen das Gesetz bei Ihrer Weiterbildung helfen kann.


Der Arbeitsmarkt in Deutschland steht immer wieder vor wachsenden Herausforderungen, denn durch Globalisierung und Digitalisierung entstehen neue Aufgabenfelder und veränderte Anforderungen sowohl für Arbeitgeber als auch für deren Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Auch der Fachkräftemangel ist für viele Unternehmen ein großes Problem. Weiterbildungen kosten nicht nur Zeit und Energie, sondern in erster Linie auch viel Geld und sind daher nicht für jeden Interessenten so einfach umsetzbar.

Um den Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Chancen auf Qualifizierung zu verbessern, hat die Bundesregierung das Qualifizierungschancengesetz ins Leben gerufen.

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz: Von der Bundesregierung im September 2018 beschlossen ist es seit dem 1. Januar 2019 in Deutschland in Kraft und dient Unternehmen und Mitarbeiter dazu ihre Fertigkeiten durch Weiterbildung zu verbessern. Besonders der digitale Wandel stellt Arbeitnehmer immer wieder vor neue Herausforderungen und, um den Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt gerecht zu werden, soll mit Hilfe des Qualifizierungschancengesetz vor allen Dingen die Bundesagentur für Arbeit mehr in die Pflicht genommen werden. 

Wie der Name schon sagt, sollen mit Hilfe des Gesetzes die Qualifizierungschancen verbessert werden. Ziel ist es, dass Beschäftigte die Möglichkeit haben vollkommen unabhängig von Alter, Unternehmensgröße oder Vorbildung ihre Kompetenzen zu erweitern. Arbeitnehmer erhalten somit eine verbesserte Chance sich bestmöglich für den digitalen Wandel aufzustellen.

Dabei beinhaltet das Qualifizierungschancengesetz, dass Weiterbildungen stärker gefördert werden sollen – sowohl durch mehr Beratung und Aufklärung seitens der Bundesagentur für Arbeit als auch durch finanzielle Unterstützung für Weiterbildungsinteressierte. Es soll somit nicht nur das Weiterbildungsangebot vergrößert und für Arbeitnehmer leichter zugänglich gemacht werden, sondern die Bundesagentur für Arbeit stellt auch entsprechende finanzielle Mittel für die Umsetzung zur Verfügung.

Wer wird durch das Qualifizierungschancengesetz gefördert?

Grundsätzlich profitieren sowohl Unternehmen als auch Beschäftigte von der Einführung des Qualifizierungschancengesetzes, denn die Arbeitgeber bekommen qualifizierte Arbeitskräfte und als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin erhalten Sie die Möglichkeit auf eine geförderte Weiterbildungsmaßnahme, die Ihre Berufsaussichten verbessert. Kurz gesagt: Eine Win-Win-Situation für alle! Firmen kommen an besser ausgebildete Mitarbeiter, Beschäftigte erhalten zusätzlich Qualifikationen, die besonders im Bereich des digitalen Wandels von unschätzbarem Wert sind.

Gefördert werden dabei Arbeitnehmer unabhängig von ihrer Ausbildung, Lebensalter oder der Art ihres Arbeitgebers. Aber das Qualifizierungschancengesetz hat auch Auswirkungen auf Beschäftigte, die momentan keine Weiterbildung anstreben. Denn das Qualifizierungschancengesetz umfasst auch einige rechtliche Aspekte, die alle Beschäftigten betreffen. So sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung auf 2,5 Prozent. Das entlastet neben den Arbeitnehmern gleichzeitig auch die Unternehmen. Erst ab 2022 steigt er wieder auf 2,6 Prozent an. Finanziert wird diese Maßnahme durch die hohen Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit.

Grundsätzlich richtet sich das Qualifizierungschancengesetz an Unternehmen und Arbeitnehmer, aber auch wer seinen Job verliert profitiert in gewisser Form vom neuen Gesetz. Dank des Qualifizierungschancengesetzes wird es zukünftig auch leichter an Arbeitslosengeld I zu kommen. Statt der Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung von zwölf Monaten innerhalb von zwei Jahren reichen mittlerweile zehn Monate innerhalb der letzten 36 Monate aus.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Dank des Qualifizierungschancengesetzes haben Sie nun verschiedene Möglichkeiten und Rechte eine Weiterbildung wahrzunehmen. Neben dem Recht auf Beratung bei der Arbeitsagentur ist natürlich auch die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung einer Fortbildung für viele Weiterbildungswillige besonders interessant.

Doch welche Voraussetzungen müssen Sie mitbringen, um für eine Weiterbildung nach dem Qualifizierungschancengesetz zugelassen zu werden? Grundsätzlich sieht das Qualifizierungschancengesetz folgende Voraussetzungen vor, die erfüllt sein müssen, um von der Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit zu profitieren:

  • Die Weiterbildungsmaßnahme und der Bildungsträger müssen zertifiziert sein.
  • Die Weiterbildung muss mehr als 160 Stunden umfassen.
  • Mit Hilfe der Weiterbildung müssen Kenntnisse und Fähigkeiten erlernt werden, die über arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Die Weiterbildung soll für die Zukunft fit machen und nicht einfach aktuelles Wissen vertiefen.
  • Die abgeschlossene Berufsausbildung muss mindestens vier Jahre her sein.
  • Wenn Sie bereits eine Weiterbildung dieser Art absolviert haben, muss dies mindestens vier Jahre vor Antragsstellung gewesen sein.

Diese Voraussetzungen sind wichtig, weil dadurch vermieden werden soll, dass Unternehmen sämtliche Weiterbildungsaktivitäten aus staatlichen Mitteln finanzieren. Die Voraussetzungen dienen somit dem Schutz vor Missbrauch des Gesetzes.

Wie sieht die Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz konkret aus? Wie kann die Förderung beantragt werden?

Das Qualifizierungschancengesetz gilt für beide Seiten, denn sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren von der Förderung. Aus diesem Grund müssen auch beide Seiten einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen.

Als Weiterbildungsinteressent müssen Sie somit sowohl einen Antrag bei ihrem Arbeitgeber stellen als auch bei der Bundesagentur für Arbeit. Diese ist es auch, die letztendlich die Entscheidung darüber trifft, ob Ihrem Wunsch nach Weiterbildungsförderung nachgegangen wird und Ihre Fortbildung gefördert wird.

Wichtig dabei ist in jedem Fall auch, dass Sie als Arbeitnehmer Ihren Anspruch auf Beratung bei der Bundesagentur für Arbeit geltend machen. Einen Rechtsanspruch auf Förderung jeder Art von Weiterbildung gibt es nicht, aber der Anspruch auf Beratung besteht in jedem Fall.

Der Arbeitgeber profitiert beim Qualifizierungschancensetz von der finanziellen Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit. Unternehmen können dabei je nach Unternehmensgröße bis zu 100 Prozent Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten ihrer Arbeitnehmer erhalten.

So sieht die finanzielle Förderung für Unternehmen aus:

  • Weniger als 10 Beschäftigte: Lohnfortzahlungskosten werden bis zu 75 Prozent übernommen sowie 100 Prozent der Weiterbildungskosten.
  • Zwischen 10 und 250 Beschäftigte: Bis zu 50 Prozent der Kosten werden übernommen.
  • Zwischen 250 und 2.500 Beschäftigte: Bis zu 25 Prozent der Weiterbildungskosten werden erstattet.
  • Mehr als 2.500 Beschäftigte: Bis zu 15 Prozent der Kosten werden übernehmen. Die Zuschüsse können aber auf 20 Prozent ansteigen, wenn ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung existiert.

Es lässt sich somit festhalten, dass beide Seiten vom Qualifizierungschancengesetz profitieren und Vorteile daraus mitnehmen. Als Arbeitnehmer bekommen Sie nicht nur eine ausführliche Beratung über Ihre Weiterbildungsmöglichkeiten, sondern auch eine berufliche Fortbildung zur Fachkraft. Als Arbeitgeber erhalten Sie hoch qualifizierte Mitarbeiter, die eine engere Bindung zum Unternehmen aufbauen und werden zudem finanziell bei diesem Prozess der Mitarbeiterqualifikation unterstützt.