Weiterbildung nach dem Techniker

Wer nur ein bisschen googelt, stellt schnell fest: Es gibt unzählige Ratgeber dazu, wie und wo man seinen Techniker machen kann, wozu und wie viel das kostet, ob es ein Techniker oder Meister sein soll. Zu Recht, denn der Techniker ist eine anspruchsvolle und wertvolle berufliche Qualifikation. Was aber, wenn Sie den Techniker schon in der Tasche haben oder bald haben werden und Ihr Wissensdurst (und vielleicht Karrieredurst) noch immer nicht gestillt ist? Kein Problem, denn lernen kann man ein Leben lang, auch nach dem Techniker – wir sagen Ihnen, was und wozu.


Techniker – und dann?

Herzlichen Glückwunsch, Sie sind Staatlich geprüfte/r Techniker/in! Falls Ihnen das aber noch nicht reichen sollte und Sie mit dem Gedanken spielen, sich weiterhin fortzubilden, haben Sie mehrere Optionen.

Zunächst einmal sollten Sie sich natürlich fragen, wohin Sie mit einer weiteren Fortbildung möchten: Wollen Sie Ihr Wissen noch mehr in der speziellen Richtung vertiefen, die Sie bereits eingeschlagen haben? Schließlich gibt es über 60 anerkannte Technikerausbildungen und innerhalb dieser Ausrichtungen mitunter wiederum Spezialisierungen. Ihr fachspezifisches Wissen ist also dementsprechend schon sehr ausgeprägt. Noch mehr vertiefen können Sie es aber beispielsweise durch ein Studium.

Zum Jahresanfang 2020 wurde das Berufsbildungsgesetz (BBiG) überarbeitet:

§53c

Bachelor Professional

"(1) Den Fortbildungsabschluss Bachelor Professional erlangt, wer eine Prüfung der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe erfolgreich besteht.“

und

§53d

Master Professional

(1) Den Fortbildungsabschluss Master Professional erlangt, wer die Prüfung der dritten beruflichen Fortbildungsstufe besteht.“

Meister etwa dürfen sich jetzt schon „Bachelor Professional“ nennen. Zum Stand des zusätzlichen Titels für Staatlich geprüfte Techniker/innen und auch zu deren weiteren möglichen Aufstiegsfortbildungen konnten wir in unserer Recherche leider keine hieb- und stichfesten Aussagen finden, wir gehen aber davon aus, dass in Zukunft auch für Techniker die zusätzlichen Titel freigegeben werden.

Quelle: §§ 53c und 53d des BBiG, https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Das_neue_Berufsbildungsgesetz_BBiG.pdf

Studium als Weiterbildung nach dem Techniker

Einer der großen Vorteile an Ihrem Technikerabschluss ist, dass Sie damit laut Europäischem bzw. Deutschem Qualifikationsrahmen prinzipiell zu einem grundständigen Studium berechtigt sind. Grundständig heißt für einen Bachelorstudiengang oder ein vergleichbares Niveau, etwa ein Diplom. Die Qualifikationen Ihres Technikers sind nämlich einem Bachelorabschluss an einer Hochschule gleichwertig, aber nicht gleichartig, weshalb Sie nicht direkt in einen Master einsteigen können.

Besonders, wenn Sie einen Studiengang wählen, der inhaltlich auf Ihren Kenntnissen aus dem Techniker aufbaut, sollten Sie deshalb keine Probleme haben, sich an einer Fachhochschule oder Universität zu bewerben. Im Gegenteil: Unter Umständen können Sie sich sogar Leistungen aus Ihrer Technikerausbildung auf das Studium anrechnen lassen! Damit werben etwa private Hochschulen, die ein Studium häufig oder sogar in erster Linie berufsbegleitend ermöglichen.

Genaue Infos zu einer Studienbewerbung mit dem Techniker und zu möglichen Anrechnungen erhalten Sie immer bei den Studienberatungen der jeweiligen Hochschulen. Auch, falls es um ein Studium in einem nicht-verwandten Fach geht – möglich ist prinzipiell auch das! Lassen Sie sich am besten individuell beraten, denn sowohl Länder als auch die Universitäten selbst haben Einfluss auf ihre Zulassungskriterien.

Wenn es ein fachverwandtes Studium sein soll, bieten sich zum Beispiel zahlreiche Studiengänge im Ingenieurwesen an, bei denen sich vielleicht der finden lässt, der genau zu Ihrem Technikerabschluss passt.

BWL und ähnliche wirtschaftliche Studiengänge können Ihre technischen Kenntnisse um betriebswirtschaftliche Kompetenzen erweitern – dem Weg Richtung Management und Betriebsorganisation widmen wir uns auch in den nächsten Abschnitten.

Sollten Sie mit einem Studium liebäugeln, aber Ihren Beruf nicht auf Eis legen wollen, finden Sie auf unserem Partnerportal Studieren-berufsbegleitend.de detaillierte Informationen zu Voraussetzungen und Ablauf eines Studiums neben dem Job, sowohl an Abenden und Wochenenden als auch als (reines) Fernstudium. Zudem stellen wir Ihnen dort zahlreiche Studiengänge mit dazu passenden Hochschulen vor.

Nun sagt aber keiner, dass man nicht auch weiterlernen kann, ohne zu studieren. Sie haben noch zahlreiche weitere Optionen, die wir Ihnen im Folgenden kurz vorstellen möchten.

Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK)

Sie haben sich einmal auf dem Weg über die Industrie- und Handelskammern fortgebildet, warum nicht noch einmal?

Wenn Sie nach der Niveaustufe 6 des Europäischen/Deutschen Qualifikationsrahmen, die Sie mit dem Techniker erreicht haben, noch ein bisschen weiter auf der Treppe klettern möchten, empfiehlt sich eine Fortbildung zum Geprüften Technischen Betriebswirt durch die IHK. Damit landen Sie auf der Niveaustufe 7 des Qualifikationsrahmens und sind somit im Wert Ihrer Qualifizierung einem Master gleichgestellt. Es handelt sich um eine Aufstiegsfortbildung, so wie beim Techniker – informieren Sie sich also vorab, ob eine Förderung durch Aufstiegs-BAföG für Sie in Frage kommen könnte. Auch die Förderung durch einen Bildungsgutschein ist denkbar.

Der Geprüfte Technische Betriebswirt ist derzeit (Stand September 2020) auf dem Niveau der höchsten IHK-Abschlüsse, Sie erweitern Ihre Kenntnisse also noch mehr, vor allem um betriebswirtschaftliche Inhalte. Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind deshalb recht streng: Sie als Techniker/in sind zugelassen, außerdem Industriemeister/innen oder vergleichbare technische Meister/innen, Technische Fachwirte (IHK) oder Ingenieur/innen mit Berufserfahrung. Ansonsten muss man schon sehr genau über Zeugnisse oder andere Arten nachweisen können, dass man die Voraussetzungen mitbringt.

Der hohen Qualifikationsstufe entsprechend werden Ihre Fähigkeiten auf Herz und Nieren geprüft, schließlich sollen Sie sich mit dieser Qualifizierung perfekt als Schnittstelle zwischen technischen und betriebswirtschaftlichen Aufgaben in einem Betrieb positionieren können und sich ebenfalls mit Management- und Führungsaufgaben auskennen.

Die Prüfung zum Technischen Betriebswirt (IHK)

Die Prüfung ist in drei Teile aufgegliedert:

  1. Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess
    • Aspekte der allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaftslehre
    • Rechnungswesen
    • Finanzierung und Investition
    • Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft
  2. Management und Führung
    • Organisation und Unternehmensführung
    • Personalmanagement
    • Informations- und Kommunikationstechniken
  3. Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil
    • Sie lösen „komplexe, praxisorientierte Problemstellungen an der Schnittstelle der technischen und kaufmännischen Funktionsbereiche im Betrieb“.
    • Die Themen können alle bisher aufgeführten Prüfungsanforderungen umfassen.
    • Sie fertigen die Projektarbeit als Hausarbeit an und stellen diese als Präsentation und in einem anschließenden Fachgespräch vor.

Für die detaillierten Inhalte der einzelnen Prüfungsabschnitte können Sie sich einfach die genaue Gesetzesverordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Technischer Betriebswirt auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ansehen. Übrigens: Dass ein Lehrgang zur Vorbereitung absolviert werden muss, wird in diesem Text offiziell nicht erwähnt – aufgrund der anspruchsvollen Inhalte ist es aber fraglich, ob man darauf verzichten sollte. Bei diesen und weiteren Anfragen können Sie sich einfach an Ihre örtliche IHK wenden.

Vorbereitungskurse zum Geprüften Technischen Betriebswirt

Die Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung gibt es sowohl in Präsenzform als auch als Fernlehrgang, als Crashkurs und über längere Zeit. Wenn Sie etwa zehn bis zwölf Stunden pro Woche in einen Fernlehrgang investieren können, sollten Sie mit einer Dauer von etwa 18 Monaten rechnen, bis Sie für die Prüfung bereit sind. Unter Umständen sind in Fernlehrgängen einige Präsenzseminare eingeplant, informieren Sie sich darüber am besten schon vorab beim Veranstalter. Der Vorteil: In der Regel können Sie Fernlehrgänge vier Wochen lang kostenlos testen.

In einem Präsenzkurs stecken Sie Ihre Wochenenden und/oder Abende in die Ausbildung, für etwa ein bis zwei Jahre. Außerdem werden Crashkurse angeboten, die schon in wenigen Monaten den Stoff vermitteln – dies dann allerdings in Vollzeit. Wofür Sie sich entscheiden, ist unter anderem von Ihrem Zeitmanagement und Ihrem Lerntyp abhängig.

Kosten

Die Kosten variieren nach Anbieter und Lehrform, Sie sollten aber zwischen 3.000 und 4.000 Euro einplanen. Hinzu kommen die Prüfungsgebühren der jeweiligen IHK, die regional unterschiedlich ausfallen. Sie müssen aber mit mehreren hundert Euro rechnen.

Übrigens: Auch IHKs selbst veranstalten Vorbereitungskurse, informieren Sie sich dazu am besten bei Ihrer IHK vor Ort.

Allgemeine Weiterbildung nach dem Techniker

Wenn Ihnen keine weitere Fortbildung im Ausmaß des Technikers vorschwebt und/oder Sie sich nicht noch tiefer in Ihr bereits bekanntes Gebiet einlesen möchten, gibt es natürlich eine Menge an allgemeinbildenderen Weiterbildungen, die für Sie nützlich sein können. Hier sind nur einige Ihrer vielen Optionen.

Viele konkrete Weiterbildungsangebote für berufliche und private Zwecke finden Sie direkt in unserer

Datenbank

Ausbildung der Ausbilder (AdA)

Die Ausbildung der Ausbilder, auch bekannt als Ausbilderschein oder -eignung, berechtigt Sie, in Ihrem Berufsfeld auszubilden. Ausbilden kann nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) nur, wer persönlich und fachlich geeignet ist.

Persönlich nicht geeignet sind Personen, die Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen dürfen oder die wiederholt und schwer gegen das Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Vorschriften und Bestimmungen auf dessen Grundlage verstoßen haben. Fachlich geeignet sind Sie, wenn Sie berufliche sowie berufs- und arbeitspädagogische Fertigkeiten mitbringen. Die berufliche Eignung lässt sich über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung nachweisen – mit dem Techniker in der Tasche können Sie das auf jeden Fall.

Ihre berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten sind die Inhalte, über die Sie die Ausbilderprüfung ablegen. Die AEVO legt diese in §2 folgendermaßen fest:

„Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:

  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
  2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
  3. Ausbildung durchführen und
  4. Ausbildung abschließen.“

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/ausbeignv_2009/__2.html

Konkret heißt das, dass Sie eine schriftliche und praktische Prüfung ablegen. Die praktische Prüfung besteht aus einer Präsentation oder der praktischen Durchführung einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch. Abgenommen werden die Prüfungen von den zuständigen Stellen, also Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern.

Dauer und Kosten

Sie können die dazugehörigen Kurse bei den IHKs und HWKs selbst belegen, es gibt zum Beispiel Kompaktkurse über wenige Wochen in Vollzeit, die in der Regel einige hundert Euro kosten. Aber auch private Anbieter haben die Vorbereitungskurse zu vergleichbaren Preisen im Programm. Sollten sich mehrere Angestellte in Ihrem Betrieb zu Ausbilder/innen qualifizieren wollen, gibt es zudem In-House-Schulungsangebote.

Organisation, Personal & Co.

Es muss ja nicht immer ein ganzes Studium oder der Geprüfte Technische Betriebswirt sein, um sich (noch) mehr für die betriebswirtschaftlichen und personalspezifischen Aufgabenbereiche Ihres Unternehmens zu qualifizieren.

Es gibt als Alternative eine Menge an Weiterbildungen, die Sie in den oben genannten Bereichen und weiteren wahrnehmen können, um sich in bestimmten Bereichen fortzubilden. Da wären zum Beispiel:

BWL, Management & Organisation
Personalkompetenzen
Kommunikation
EDV/IT

Hinzu kommen Angebote für Ihre persönliche Weiterentwicklung, also zum Beispiel für Ihr Zeit- und Stressmanagement.

Sprachkurs

Arbeitet Ihr Unternehmen vielleicht international? Oder müssen Sie sich des Öfteren mit Betriebsanleitungen in fremden Sprachen auseinandersetzen? Mit diesen (und weiteren) Gründen kann man für einen Kurs in Sprachen argumentieren. Sei es, um eingerostete Kenntnisse aufzufrischen und damit eine reibungslosere Kommunikation zu ermöglichen, etwa durch einen Kurs in Business English, oder aber, um sich einer neuen Sprache zu widmen.

Letzteres bringt Ihnen vielleicht nicht umgehend Vorteile in Ihrer Karriere, aber wenn Sie dranbleiben und bei potenziellen Bewerbungen der nächsten Jahre Ihre Kenntnisse in einer Sprache, die nicht englisch ist, angeben können, ist das mit Sicherheit kein Nachteil. Dies gilt vor allem, falls Sie mit dem Gedanken spielen, einmal im Ausland zu arbeiten.

Sprachkurse gibt es unzählige, angeboten von Volkshochschulen bis zu Fern(hoch)schulen. Natürlich sind inzwischen auch zahlreiche Apps auf dem Markt, allerdings ist der Durchhaltewille beim ganz eigenständigen Lernen nicht immer der stärkste.

Wie finanziere ich eine Weiterbildung nach dem Techniker?

Ob Sie sich nun für eine umfassende oder kompakte, fachspezifische oder allgemeine Fortbildung entscheiden, es lohnt sich immer, sich vorab gründliche Gedanken über die Finanzierung zu machen.

In manchen Fällen könnte BAföG für Sie in Frage kommen, etwa, wenn Sie sich für ein Studium entscheiden. Aufstiegs-BAföG ist eine Option, wenn Sie sich zum Beispiel für eine Ausbildung zum Technischen Betriebswirt entscheiden. Darüber hinaus sind viele Weiterbildungen durch Bildungsgutscheine oder Bildungsschecks (in NRW) finanzierbar.

Ihr Arbeitgeber kann Ihnen ebenfalls unter die Arme greifen, etwa durch Bildungsurlaub oder finanzielle Beteiligung – schließlich profitiert er auch von Ihren Qualifikationen! Durch das Qualifizierungschancengesetz von 2019 und dem Arbeit-von-morgen-Gesetz von 2020 ist es für Arbeitgeber außerdem leichter geworden, Finanzierungshilfen für Weiterbildungen in Anspruch zu nehmen.

Weitere Infos zu den einzelnen Optionen finden Sie in unserer Rubrik zur Weiterbildungsförderung.