WeGebAU Förderung

Die Berufswelt stellt uns immer wieder vor neue Herausforderungen, aus diesem Grund sind zusätzliche berufliche Qualifikationen zu jeder Zeit wichtig. Egal, ob in höherem Alter und mit geringer Vorbildung, eine Weiterbildung im Job ist unerlässlich. Um die Kosten dafür zu stemmen hat die Bundesagentur für Arbeit die WeGebAU Förderung ins Leben gerufen. Hier alle Infos dazu!


Lebenslanges Lernen ist in unserer heutigen Gesellschaft unverzichtbar und an vielen Stellen auch gewünscht. Viele Unternehmen und Arbeitgeber stehen vor ständig wachsenden und wandelbaren Herausforderungen.  Aus diesem Grund werden auch die Anforderungen an Mitarbeiter in allen Bereichen anspruchsvoller. Um dem aufkommenden Druck standzuhalten, sind berufliche Fortbildungen vor allen Dingen für Geringerqualifizierte und ältere Arbeitnehmer ein enormer Zugewinn.

Die Finanzierung einer solchen beruflichen Weiterbildung wird staatlich von der Bundesagentur für Arbeit unterstützt. Dazu wurde die WeGebAU Förderung ins Leben gerufen.

WeGebAU Förderung: Was ist das?

Die WeGebAU Förderung ist eine Initiative der Bundesagentur für Arbeit, die zur Weiterbildung von Geringqualifizierten und älteren Arbeitnehmern dient – dies wird bereits auch aus dem Namen deutlich, denn WeGebAU steht für Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen.

Das Ziel der WeGebAU Förderung ist es, dem immer stärker werdenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Finanzierung von beruflichen Weiterbildungen zu fördern. In erster Linie sollen Arbeitnehmer dabei die Möglichkeit bekommen, mit Hilfe einer Fortbildung zusätzliche Qualifikationen zu erlernen oder sogar Berufsabschlüsse nachzuholen, ohne dafür ihren Job kündigen zu müssen.

Besonders geringqualifizierte Arbeitnehmer sind aufgrund von Globalisierung und stetigen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt häufiger von Arbeitslosigkeit bedroht. Dieser Gefahr wird durch die WeGebAU Förderung entgegengewirkt, denn dadurch erhalten Berufstätige die Möglichkeit, sich den Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt durch eine zusätzliche Qualifikation in Form einer Fort- oder Weiterbildung zu stellen.

Für wen ist die WeGebAU Förderung geeignet?

Grundsätzlich richtet sich die WeGebAU Förderung an sozialversicherungspflichtige Arbeiternehmer, die entweder schon etwas älter sind und sich noch mal weiterbilden wollen oder die bisher geringqualifiziert sind und durch die Fortbildung ihre Fertigkeiten erweitern wollen. Dabei setzt sich das Programm aus drei Förderungssäulen zusammen, die anhand der unterschiedlichen Arbeitnehmergruppen zustande kommen.

Für die WeGebAU Förderung geeignet sind folgende Gruppen:

1. Geringqualifizierte Arbeitnehmer

  • Arbeitnehmer ohne anerkannten Berufsabschluss oder abgeschlossenes Studium.
  • Arbeitnehmer mit Berufsabschluss, wenn sie mindestes vier Jahre eine an- oder ungelernte Tätigkeit ausüben.

2. Ältere Arbeitnehmer

  • Arbeitnehmer, die das 45. Lebensjahr vollendet haben.
  • Kommt nur bei Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern in Frage (kleine und mittelständische Unternehmen - KMU).

3. Arbeitnehmer unter 45 Jahre

  • in Unternehmen mit weniger als 250 Angestellten
  • bei Übernahme von mind. 50 % der Kosten durch den Arbeitgeber
  • Weiterbildungsmaßnahme muss vor dem 31.12.2019 beginnen

Welche Voraussetzungen für die WeGebAU Förderung gibt es?

Wenn Sie für die WeGebAU Förderung geeignet sind, stellt die Agentur für Arbeit noch einige Bedingungen an die Art der Weiterbildung. Es gibt einige Voraussetzungen, die im Vorfeld der Fortbildung erfüllt sein müssen, damit die WeGebAU Förderung in Kraft tritt. Dazu gehören:

  • Durch die Weiterbildung werden Ihre Kompetenzen im Unternehmen und für den allgemeinen Arbeitsmarkt erhöht.
  • Der Anbieter der Weiterbildung und die Fortbildungsmaßnahme sind für die Weiterbildungsförderung zugelassen.
  • Die Fortbildung findet während der normalen Arbeitszeit statt.
  • Sie werden während der Teilnahme an der Weiterbildung vom Arbeitgeber von Ihren Aufgaben freigestellt.

Wie sieht die konkrete Finanzierung durch die WeGebAU Förderung aus?

In erster Linie handelt es sich bei der WeGebAU Förderung um eine finanzielle Unterstützung für Arbeitgeber und Unternehmen, die es ihren Mitarbeitern ermöglichen wollen, zusätzliche berufliche Qualifikationen – zum Beispiel einen anerkannten Berufsabschluss – zu erlangen.

Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt dabei je nach Förderungstyp die Kosten für die Weiterbildungsmaßnahme und in manchen Fällen sogar auch einen Teil der Lohnkosten für den Arbeitnehmer. Dafür werden Bildungsgutscheine ausgegeben, mit denen die Übernahme der Weiterbildungskosten im Ganzen oder zumindest teilweise garantiert werden. 

Die Maßnahmekosten, die von der WeGebAU Förderung getragen werden, setzen sich in der Regel aus den Lehrgangskosten sowie Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten und eventuell Kosten für Übernachtung und Verpflegung zusammen.

Neben den Fortbildungskosten werden oft auch die Lohnkosten des geförderten Arbeitnehmers übernommen. Bis zu 100 Prozent können dabei bei einer Fortbildung für Geringqualifizierte getragen werden, bei Beschäftigten über 45 Jahren sind es noch 75 Prozent und bei Weiterbildungen von Arbeitnehmern unter 45 Jahren können noch bis 50 Prozent der Lohnkosten gefördert werden.

Eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit wird hingegen ausgeschlossen, wenn Sie trotz Ihrer Berufstätigkeit noch aufstockendes Arbeitslosengeld II beziehen.