Sie möchte eine berufliche Weiterbildung beginnen und suchen nach finanzieller Unterstützung? Dann gibt es viele Wege Ihre Fortbildung finanziell zu fördern. Einer davon ist das Arbeitsamt. Wir erklären, ob und wann das Arbeitsamt für die Kosten einer beruflichen Weiterbildung aufkommt!
Die Bundesagentur für Arbeit, im Sprachgebrauch auch Arbeitsamt genannt, kümmert sich in erster Linie um die Eingliederung von Arbeitssuchenden auf dem Arbeitsmarkt. Ihre wichtigste Aufgabe ist es somit, Menschen einen Job zu vermitteln. Dabei können verschiedene Kriterien positiven Einfluss auf die Erfolgschancen haben. Eine berufliche Fortbildung ist ein Aspekt. Aus diesem Grund unterstützt das Arbeitsamt in gewissen Fällen auch berufliche Weiterbildungen. Diese kosten in der Regel eine Menge Geld, so zum Beispiel die Teilnahmegebühren, Reisekosten oder Materialkosten.
Das Mittel der Weiterbildung bzw. Umschulung ist eine durchaus geläufige Maßnahme, um Arbeitslose wieder auf den Arbeitsmarkt einzugliedern. Aus diesem Grund ist es auch nicht unüblich, dass die Bundesagentur für Arbeit für die Kosten ebendieser Fortbildung aufkommt. Allerdings müssen im Vorfeld einige Voraussetzungen erfüllt werden und Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Wann zahlt das Arbeitsamt die Weiterbildung?
Viele Weiterbildungsinteressenten fragen sich vermutlich, ob es einen gesetzlichen Anspruch auf eine berufliche Weiterbildung gibt. Muss das Arbeitsamt meine Fortbildung bezahlen? Haben Sie ein Recht darauf?
Grundsätzlich lässt sich festalten, dass das Sozialgesetzbuch III die Vorschriften zur Förderung einer beruflichen Weiterbildung ganz genau festhält. Dort finden sich Angaben darüber, ob die Bundesagentur für Arbeit die Kosten übernimmt und ob während einer Fortbildung weiterhin Arbeitslosengeld bezahlt wird.
Kurz gesagt: Es gibt keinen rechtlichen Anspruch, dass Ihre Weiterbildung gefördert werden muss. Die Weiterbildungskosten können vom Arbeitsamt getragen werden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Über die Übernahme der Kosten wird immer beim zuständigen Arbeitsamt entschieden. Sie müssen einen Antrag einreichen, der im Erfolgsfalls bewilligt wird.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das Arbeitsamt die Weiterbildung zahlt?
Ein vorzeitiger Antrag auf Kostenübernahme
Wenn Sie sich für eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung interessieren und mit dieser Fortbildung Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern wollen, ist dies ein lohnender Schritt, den das Arbeitsamt in der Regel unterstützt. Wichtigste Voraussetzungen für die Übernahme der Weiterbildungskosten durch das Amt, ist es allerdings, dass Sie den Antrag auf finanzielle Unterstützung in jedem Fall vor Beginn der Maßnahme stellen. Eine nachträgliche Genehmigung für die Übernahmen der Kosten kommt nur in seltenen Ausnahmefällen vor. Sie müssen Ihren Antrag dabei an die Bundesagentur für Arbeit stellen, einzig wenn Sie Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen, muss der Antrag beim Jobcenter eingereicht werden.
Sinn und Zweck der Weiterbildung
Die Weiterbildung muss durchgeführt werden um entweder eine bestehende Arbeitslosigkeit durch die Zusatzqualifikation beendet zu können oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
Die Notwendigkeit der Maßnahme muss anhand von verschiedenen Kriterien, wie zum Beispiel Alter, Berufserfahrung und bereits vorhandene Qualifikation beurteilt werden. Dabei steht immer die Frage im Fokus, ob die Weiterbildung dabei hilft im Anschluss einen angemessenen Arbeitsplatz zu finden bzw. den bestehenden Arbeitsplatz zu erhalten.
Die Weiterbildung und der Weiterbildungsanbieter sind zertifiziert und zugelassen.
Wenn Sie eine spezielle Weiterbildung anstreben, ist es ganz wichtig, dass sowohl der Anbieter der Weiterbildung als auch das Seminar als solches offiziell zertifiziert ist. Dies bedeutet, dass die Fortbildung inhaltlich bestimmten Rahmenbedingungen folgt und somit offiziell und überall anerkannt ist. Spezielle Zertifizierungsagenturen überprüfen das Angebot auf Qualität, Effizienz und Wirtschaftlichkeit. Die Zertifikate werden alle drei Jahre erneuert.
Es hat eine Beratung bei der Bundesagentur für Arbeit stattgefunden.
Bevor Sie sich für eine Weiterbildung entscheiden, sollten Sie in jedem Fall an einer Beratung bei der Agentur für Arbeit teilnehmen. Dank des Qualifizierungschancengesetz ist diese Beratung mittlerweile für jeden Weiterbildungsinteressenten möglich und das Arbeitsamt sogar dazu verpflichtet.
Die Beratung hilft Ihnen herauszufinden, welche Weiterbildung für Sie am besten in Frage kommt und welche Angebote derzeit auf dem Markt sind. Mit Hilfe des Arbeitsamtes können Sie dann auch direkt zertifizierte Anbieter ausfindig machen.
Welche Kosten werden vom Arbeitsamt übernommen?
Wenn das Arbeitsamt die Notwendigkeit Ihrer Weiterbildung anerkannt und den Antrag auf Fortbildung genehmigt, steht einer Kostenübernahme nichts mehr im Wege. Doch welche Ausgaben werden genau bezahlt? Wir haben Ihnen hier eine Liste zusammengestellt:
- Teilnahmegebühren bzw. die Kosten für die Weiterbildung
- Fahrtkosten
- Übernachtungskosten
- Kosten für Verpflegung
- Kosten für eine Kinderbetreuung
Wenn die Arbeitsagentur Ihrem Antraf auf Kostenübernahme zustimmt und alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie in der Regel einen Bildungsgutschein. Dieser Bildungsgutschein gilt beim Weiterbildungsanbieter dann als Beleg für die Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit.