Fortbildung, Weiterbildung – ist doch alles irgendwie das Gleiche, oder? Nicht ganz! Auch wenn diese beiden Begriffe gerne synonym verwendet werden, gibt es doch einen Unterschied zwischen Fortbildungen und Weiterbildungen. Welcher das ist, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.
Die Begriffe Fortbildung und Weiterbildung werden immer wieder synonym verwendet. Wer von einer Fortbildung spricht, meint häufig eine Weiterbildung und umgekehrt. Und auch wir tun dies auf diesem Portal der Einfachheit halber und weil es im Sprachgebrauch etabliert ist. Dennoch möchten wir hier auf die Unterschiede zwischen den beiden Lehrgangsformen eingehen, denn es gibt sie. Bei beiden handelt es sich zwar um Bildungsmaßnahmen, allerdings ist die Fortbildung ins Gesetz eingebettet und dient einem bestimmten Zweck, während die Weiterbildung allgemeiner gehalten ist.
Was ist der Unterschied zwischen einer Fortbildung und einer Weiterbildung?
Eine Fortbildung basiert auf dem BBiG und verfolgt das Ziel, sich konkret für den erlernten, aktuellen Beruf fortzubilden, eine Berufstätigkeit wird somit vorausgesetzt. Im Gegensatz dazu kann eine Weiterbildung jederzeit und unabhängig von Beruf und Beschäftigungsverhältnis begonnen werden. Sie ist thematisch nicht an den derzeitigen Job gebunden, kann aber natürlich auch genutzt werden, um berufliche Qualifikationen zu erwerben oder zu vertiefen.
Durch die gesetzliche Grundlage sind Fortbildungen in der Regel öffentliche Bildungsmaßnahmen, die mit einer Prüfung durch eine staatliche Stelle verknüpft sind, besonders wenn es sich um eine höherqualifizierende Berufsbildung handelt. Je nach Weiterbildung kann ebenfalls eine Prüfung erfolgen, diese wird dann in der Regel vom Institut durchgeführt. Statt eines staatlichen Abschlusses erhalten Sie ein institutsinternes Zertifikat.
Was wir Ihnen hier kurz und knapp zusammengefasst haben, betrachten wir im Folgenden noch einmal genauer: Was ist eigentlich eine Fortbildung, was hat sie mit dem Gesetz zu tun? Und warum ist eine Weiterbildung allgemeiner gehalten als eine Fortbildung?
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Was ist eine Fortbildung?
Um zu verstehen, welche Bedeutung eine Fortbildung hat, werden wir uns einige Gesetzestexte dazu ansehen. Aber keine Sorge, es ist alles weniger kompliziert, als Sie vielleicht bei dem Begriff „Gesetzestext“ denken.
Eine Fortbildung ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) verankert, dort heißt es in § 1 Absatz 4:
„Die berufliche Fortbildung soll es ermöglichen,
1. die berufliche Handlungsfähigkeit durch eine Anpassungsfortbildung zu erhalten und anzupassen oder
2. die berufliche Handlungsfähigkeit durch eine Fortbildung der höherqualifizierenden Berufsbildung zu erweitern und beruflich aufzusteigen.“
Eine Fortbildung zielt darauf ab, dass Sie sich in dem Beruf fortbilden, den Sie erlernt haben, dem Sie aktuell nachgehen und somit eine Weiterbeschäftigung gegeben ist. Das setzt allerdings voraus, dass Sie bereits eine Berufsausbildung absolviert und je nach Fortbildung mehrere Jahre Berufserfahrung gesammelt haben sollten. Das, was Sie in einer Fortbildung lernen, benötigen Sie konkret an Ihrem Arbeitsplatz, zum Beispiel wenn Sie mehr Verantwortung übernehmen möchten oder schlicht und ergreifend neue Maschinen oder neue Software zum Einsatz kommen, deren Umgang Sie erlernen müssen. Ohne eine Fortbildung können Sie weder mehr Verantwortung übernehmen noch mit der neuen Technik angemessen umgehen.
Die Qualifizierung kann durch eine Anpassungsfortbildung oder Aufstiegsfortbildung bzw. durch eine höherqualifizierende Berufsbildung, wie die Aufstiegsfortbildungen seit der BBiG-Novelle 2020 heißt, erfolgen.
Anpassungsfortbildung und höherqualifizierende Berufsbildung
Fortbildungen lassen sich unterteilen in Anpassungsfortbildung und höherqualifizierende Berufsbildung (früher: Aufstiegsfortbildung).
Eine Anpassungsfortbildung baut auf bereits bestehenden Qualifikationen auf und erweitert diese oder frischt sie auf, zum Beispiel durch ein Seminar für die neue Firmensoftware. Eine höherqualifizierende Berufsbildung dient dem Zweck, Ihnen den beruflichen Aufstieg zu ermöglichen. Sie teilt sich in verschiedene Fortbildungsstufen, die die Gleichwertigkeit von beruflicher Fortbildung und Studium besser sichtbar machen. Die Bezeichnungen seien laut Bundesministerium für Bildung und Forschung international verständlich und fördern so die Mobilität für berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger auf den weltweiten Arbeitsmärkten.
„(1) Die Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung sind
1. als erste Fortbildungsstufe der Geprüfte Berufsspezialist und die Geprüfte Berufsspezialistin,
2. als zweite Fortbildungsstufe der Bachelor Professional und
3. als dritte Fortbildungsstufe der Master Professional.
(2) Jede Fortbildungsordnung, die eine höherqualifizierende Berufsbildung der ersten Fortbildungsstufe regelt, soll auf einen Abschluss der zweiten Fortbildungsstufe hinführen.“
§ 53a BBiG
Fortbildungsordnungen
Für beide Fortbildungsarten können zur Einheitlichkeit Ordnungen erstellt werden. Für Anpassungsfortbildungen gibt es Anpassungsfortbildungsordnungen, für höherqualifizierende Berufsbildungen sind es die Fortbildungsordnungen. Die Ordnungen sollen folgendes beinhalten:
„1. die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses,
2. die Fortbildungsstufe, [Anm. d. R.: gilt nur für Fortbildungsordnungen]
3. das Ziel, den Inhalt und die Anforderungen der Prüfung,
4. die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung und
5. das Prüfungsverfahren.“
§ 53 Abs. 2 BBiG
So können im besten Fall bundesweit oder zumindest länderweit einheitliche und überall gleichermaßen anerkannte Standards für Fortbildungen eingeführt werden.
Nicht für jeden Fortbildungsabschluss wird eine Fortbildungsordnung oder Anpassungsfortbildungsordnung festgelegt. Sollte dies der Fall sein, dann ist die zuständige Stelle berechtigt, Fortbildungsprüfungsregelungen zu erlassen.
Sie sehen: Der Gesetzestext mag die Definition vielleicht ein wenig kompliziert erscheinen lassen, aber letztendlich verfolgt eine Fortbildung ein klares Ziel: Ihre Berufsausübung zu erhalten, anzupassen, zu erweitern oder Ihnen einen beruflichen Aufstieg zu ermöglichen und das alles im gesetzlichen Rahmen des BBiG.
Veranstalter für Fortbildungen sind u. a.:
- Berufsverbände
- Kammern
- IHK
- Fort- und Weiterbildungsträger
Was ist eine Weiterbildung?
Die Definition zur Weiterbildung fällt weitaus kürzer und weniger gesetzestext-lastig aus. Eine Weiterbildung dient ebenfalls dazu, dass Sie neue Qualifikationen erwerben, doch können Sie dies sowohl für die berufliche Entwicklung tun als auch privaten Interessen nachgehen. „Zur Weiterbildung gehören berufliche Maßnahmen wie Lehrgänge, Umschulungen und Meisterkurse, genauso wie Sprachunterricht, das Nachholen von Schulabschlüssen oder freizeitorientierte Bildungsangebote. Für viele Weiterbildungen gibt es die Möglichkeit einer staatlichen Förderung. Weiterbildung umfasst dabei drei Arten von Bildungsangeboten: die allgemeine und politische Weiterbildung, die berufliche Weiterbildung und die Weiterbildung an Hochschulen.“
(Quelle: https://www.bmbf.de/de/weiterbildung-71.html)
Im Kontext der Unterscheidung von Weiterbildung und Fortbildung sprechen wir in diesem Fall von beruflichen Weiterbildungen.
Mit einer beruflichen Weiterbildung können Sie Ihre vorhandene Berufserfahrung vertiefen oder erweitern, unabhängig davon, welchen Beruf Sie ausüben und ob Sie überhaupt arbeiten. Ziel ist es, Ihr eigenes Qualifikationsprofil zu verbessern und somit bessere Jobperspektiven zu erhalten. „Was früher als Fortbildung bezeichnet wurde, ist heute nach Sozialgesetzbuch III eine Weiterbildung.“ (Quelle: ebd.)
Am Ende der Weiterbildung erhalten Sie in der Regel ein Teilnahmezertifikat oder ein Zeugnis des Weiterbildungsanbieters. Weiterbildungen können Sie in verschiedenen Formen absolvieren: in Workshops, Seminaren, In-House-Schulungen, online oder per Fernstudium.
Veranstalter für Weiterbildungen sind unter anderem:
- Fernschulen sowie Fernhochschulen
- Weiterbildungsträger
- VHS
- Inhouse-Veranstaltungen
Finanzielle Förderung von Fortbildungen und Weiterbildungen
Wie Fortbildungen und Weiterbildungen exakt gefördert werden, können wir Ihnen nicht sagen, da die Finanzierung von Einzelfall zu Einzelfall entschieden wird. Dennoch können wir Ihnen aber verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten nennen und darüber hinaus empfehlen wir zu diesem Thema unsere Rubrik Weiterbildungsförderung, wo Sie viele Infos zur Finanzierung finden.
Arbeitgeber
Wenn Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, dann fragen Sie auf jeden Fall zuerst Ihren Arbeitgeber, ob er die Fortbildung oder die Weiterbildung finanziert. Wenn nicht komplett, dann bezuschusst er möglicherweise die Bildungsmaßnahmen, weil Sie ihn von der Notwendigkeit und dem Nutzen überzeugen können.
Wenn es sich um gesetzlich vorgeschriebene Bildungsmaßnahmen handelt oder diese zwingend für den Job nötig sind, sollte ohnehin der Arbeitgeber die Kosten übernehmen.
Staatliche Hilfen
Auch wenn der Arbeitgeber Ihr Gesuch ablehnt oder Sie sich nicht in einem Angestelltenverhältnis befinden, ist das nicht das Ende der Fahnenstange. Der Staat stellt Ihnen verschiedene finanzielle Hilfen zur Verfügung, die sich an unterschiedliche Lebenslagen richten. Das sind zum Beispiel: